Info: Wir über uns

Wir über uns

Informationsschrift

für

Eltern und andere Interessierte

Stand: März 2023

Weiter zum Download Infoblatt Wir über uns Stand September 2022

Weiter zum Download Notfallausweis

 

 

Liebe Eltern der Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil 

Ihr Kind besucht bzw. wird bald die Grundschule Trappenkamp besuchen. Mit dieser Informationsmappe wollen wir Ihnen wissenswerte Informationen an die Hand geben. Die Mappe erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie erhalten in unregelmäßigen Abständen Elternbriefe bzw. Informationen. Wenn Sie diese der Mappe beiheften, sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Wir wünschen Ihnen und uns weiterhin eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle Ihrer uns anvertrauten Kinder.

 Die Schulleitung und das Kollegium

der Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil

 

 Anschrift:

 Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil

Gablonzer Str. 42

24610 Trappenkamp

Tel.: 04323 – 914300 Förderzentr. 04323 – 914300

Mail: Grundschule-mit-foerderzentrumsteil.Trappenkamp@schule.landsh.de

Homepage: http://www.grundschule-trappenkamp-mit-foerderzentrumsteil.lernnetz.de

 

Kommissarische Schulleitung: Konrektorin Bente Meyer

Kommissarische stellvertr. Schulleitung: Wenke Dawitscheck

Sekretariat Grundschule und Förderzentrum: Rosemarie Jüttner

 

  

Inhaltsverzeichnis

 

Allergien

Änderungen von Adressen und Telefonnummern

Besuch der Mensa

Beurlaubungen

Brandmeldeanlage

Fotos

Elternbriefe

Eltern im Schulgebäude

Erreichbarkeit der Eltern

Fundsachen

Getränke in der Schule

Grundausstattung

Homepage

Interaktive Whiteboards

Infektionsschutz

Klassenfahrten

Konferenzen

Konflikte Eltern-Lehrer (Klagen, Beschwerden usw.)

Läusebefall

Notfallausweis

Offene Ganztagsschule

Pausenzeiten und Stundenzeiten

Religionsunterricht

Schulfeiern und Schulfeste

Schulverein

Schulzahnarzt

Sicherheit auf dem Schulweg

Sicherheit auf dem Spielplatz

Sportunterricht

Sprechzeiten der Lehrkräfte u. Elternsprechtag

Schülerplaner

Telefonkette

Tragen von Schmuck beim Sportunterricht

Überblick über die Betreute Grundschule

Unterrichtsbesuch durch Eltern

Unterrichtsmaterial

Untersuchungen

Verbotene Materialien und Gegenstände in der Schule

Verhalten bei Krankheiten

Verhalten der Eltern auf dem Schulgelände

Verlässliche Grundschule

Weiterführende Schulen

Zeugnisse

Zecken

 

Zur Geschichte der Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil

Die Grundschule Trappenkamp entstand Anfang 1950 als Zweigstelle der Volksschule Bornhöved, da Trappenkamp verwaltungsmäßig zur Gemeinde Bornhöved gehörte. Der Unterricht begann zunächst in 1 Klasse. Sie zählte 67 Kinder (32 Jungen und 35 Mädchen).

Am 31. März 1956 wurde Trappenkamp selbständige Gemeinde. Zum 1.April 1956 löste sich die Schule aus dem Verbund der Volksschule Bornhöved und wurde nun eigenständige „Volksschule Trappenkamp“. Am 08.Oktober 1957 erfolgte die Grundsteinlegung für ein neues Schulgebäude. Die Einwohnerzahl und damit auch die Schülerzahl stieg stetig an. Zeitweise besuchten weit über 1000 Schüler die Schule, was zur Folge hatte, dass immer mehr Gebäude errichtet wurden.

  1. März 1969 erfolgte die Namensgebung unserer Schule: Dr.-Gerlich-Schule

Namensgeber ist der verstorbene ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Gerhard Gerlich. Selbst aus dem Sudetenland stammend, setzte sich Dr. Gerlich sehr aktiv für die wirtschaftliche Entwicklung der aufstrebenden Gemeinde ein, dessen Bevölkerung zum großen Teil als Vertriebene aus dem Sudetenland kam.

Am 1.10.1971 wurden an der Schule die ersten Vorklassen eingerichtet. Sie bestanden bis zum Ende des Schuljahres 1996/97.

Mit der Errichtung der Gesamtschule Trappenkamp zum Schuljahr 1989/90 lief die Hauptschule allmählich aus. Seit dem Schuljahr 1993/94 ist die Dr.-Gerlich-Schule eine Grundschule. Nach der Zusammenlegung im Schj. 08/09 mit der Klaus-Groth-Schule ist sie nun eine Grundschule mit Förderzentrum.

Zum Schuljahr 2011/12 ist das Förderzentrum in den Gebäudeteil der Dr.-Gerlich-Schule gezogen. Somit sind die Schulteile auch örtlich verbunden worden.

Im Jahr 2012 wurde durch ein Geschichtswettbewerb eines Gymnasiums in Schleswig-Holstein die Vergangenheit des Namensgebers der Schule aufgearbeitet. In einem, über Jahre dauernden Informationsprozess wurde bekannt, dass Herr Dr. Gerlich kein gutes Vorbild für eine Schule ist, die Schülerinnen und Schüler demokratische Werte und Normen vermitteln will.

So kam es zum 1.1.2017 zur Umbenennung der Dr.-Gerlich-Schule in die Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil.

 

Schulleiter:

31.03.56 – 24.04.57               Lehrer Karl-Heinz Maach

24.04.57 – 05.07.57               Junglehrer Reese

05.07.57 - 1961                      Hauptlehrer Ingo Block

1961 – 1982                           Rektor Helmut Riemann

1983 – 1993                           Rektor Olaf Peter

1993 - 2008                            Rektor Gundolf Thies

2008 - 2010                            Rektor Volker von Seht

ab 2010                                   Rektor Sven Teegen

 

Allergien

Die Lehrkräfte der Grundschule Trappenkamp legen viel Wert auf Lernerfahrungen in außerschulischen Bereichen. Hierbei kommen Ihre Kinder ggf. mit Tieren, Pflanzen oder Nahrungsmitteln in Kontakt, die Allergien auslösen können. So besuchen wir z.B. Bauernhöfe und streicheln Pferde oder kümmern uns um unsere Biesen im Rahmen der Bienen AG.

Wenn Ihnen eine Allergie bei Ihrem Kind bekannt ist, teilen Sie uns dies bitte unbedingt unmittelbar mit.

 

Änderungen von Adressen und Telefonnummern

Änderungen Ihrer Telefonnummer oder Ihrer Adresse geben Sie bitte unbedingt der Schule bekannt, damit Sie bei besonderen Vorkommnissen jederzeit von der Schule benachrichtigt werden können.

 

Besuch der Mensa

Der Mensabesuch hat sich für die Grundschule als problematisch erwiesen. Aus diesem Grund ist er zunächst für die Grundschulkinder (bis Klasse 4) nicht vorgesehen.

 

Beurlaubungen

Ein Kind kann von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bis zu 6 Tagen im Monat bei einem wichtigen Grunde beurlaubt werden. Der Schulleiter kann bis zu 6 Wochen im Schuljahr beurlauben. Eine Beurlaubung vor oder nach den Ferien ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. So ist z.B. ein Hinweis auf eine Verbilligung eines Fluges außerhalb der Ferienzeit kein hinreichender Grund für eine Beurlaubung. Eine Beurlaubung soll rechtzeitig (1 Woche vor Antritt der Beurl.) bei der Schule beantragt werden. Die Schule stellt für die Zeit der Beurlaubung einen Urlaubsschein aus.

 

Brandmeldeanlage

Die gesamte Schule ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Bei Rauchentwicklung oder dem Betätigen des Notfallknopfes wird automatisch die Leitstelle in Norderstedt alarmiert und die Feuerwehren unseres Amtes rücken aus.

Sollte der Notfallknopf missbräuchlich genutzt werden, entstehen für den Verursacher Kosten in Höhe von 1500€-2000€.

 

Elternbriefe

Elternbriefe und Elterninformationen werden bei Bedarf und in unregelmäßigen Abständen herausgegeben.

 

Eltern im Schulgebäude

Die Eltern sollen mit dem ersten Klingeln um 7.40h das Schulgebäude- und gelände verlassen. Über den gesamten Schulvormittag hinweg, dürfen die Eltern das Schulgebäude nicht mehr betreten. Eltern, die Ihre Kinder nach deren Unterrichtsschluss abholen wollen, warten auf dem Schulhof.

 

Erreichbarkeit der Eltern

Bitte hinterlegen Sie im Sekretariat die Telefonnummern, unter denen wir jederzeit eine Bezugsperson Ihres Kindes erreichen können. Dies können Sie aber auch Oma, Tante, usw. sein. Bitte geben Sie auch Änderungen Ihrer Adressdaten zeitnah bekannt.

 

Fotos

Einschulung, Verabschiedung, Schulfeste,.. .Heutzutage zücken die Eltern auf solchen Veranstaltungen ihre Handys und machen Fotos. Schnell landen diese Fotos in sozialen Netzwerken. Denken Sie daran, dass Sie ohne Zustimmung jeder einzelnen Person auf diesen Fotos diese nicht Veröffentlichen dürfen.

 

Fundsachen

In den letzten Jahren haben sich immer mehr Kleidungsstücke angesammelt, die nie abgeholt oder vermisst worden sind. Dabei ist nicht immer klar, ob die Kleidungsstücke von Schülern der Schule sind, da wir auch auf dem Schulhof Mützen, Schals, usw. finden.

 Wir haben daher nun drei Kisten angeschafft, die unter den Treppen des „alten“ Gebäudes stehen. Mit Fundsachen werden wir zukünftig wie folgt verfahren:

  1. Gefundene Kleidungsstücke kommen in die Kiste: Diese Woche
  2. Am Montag darauf „wandern“ die Kleidungsstücke in die Kiste: Letzte Woche
  3. Einen Montag Später legen wir die Kleidungsstücke in die Kiste: Vorletzte Woche
  4. Am darauf folgenden Montag werden die Kleidungsstücke für die Entsorgung verstaut.

 

           
   

Vorletzte Woche

 
 

Diese Woche

 
 

Letzte Woche

 
 

Sie und Ihre Kinder haben somit drei Wochen Zeit, die Kleidungsstücke abzuholen.

 

Getränke in der Schule

In der Vergangenheit ist es häufiger vorgekommen, dass einigen Kindern Getränke, die sie im Ranzen transportiert haben, ausgelaufen sind. Nicht selten wurden dadurch Bücher unbrauchbar. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Getränkebehälter so im Ranzen aufbewahrt werden, dass Verschlüsse sich nicht lösen oder Packungen platzen können.

Es wäre sinnvoll aus Gründen des Umweltschutzes, wiederverwertbare Getränkeflaschen (kein Glas) anzuschaffen. In der Schule befindet sich ein Getränkespender (Wasser mit und ohne Kohlensäure) für Flachen mit breiter Öffnung.

 

Grundausstattung:

- Hefter und Hefte nach Anweisungen der Lehrkräfte

- Tuschkasten, Tuschlappen, Tuschbecher, Haar- und Borstenpinsel in versch. Stärken

- Zeichenblock und Zeichenmappe DIN A 3

- Zeichenblock DIN A 4

- Hausaufgabenheft

- Sportkleidung (siehe Sportkl.)

- Bunt-, Wachs- und Filzstifte

- Klebestift und Flüssigklebstoff

- Anspitzer mit Container

- Knetmasse (1.Schuljahr)

- gute Bastelschere

- Lineal (20cm)

 

Homepage 

Unsere Schule hat eine eigene Homepage, für deren Gestaltung die Schulleitung verantwortlich ist. Auf dieser Homepage möchten wir die Aktivitäten unserer Schule präsentieren. Dabei ist es auch möglich, dass Bilder Ihres Kindes (ohne Namensnennung) auf der Homepage abgebildet werden. Da solche Bildnisse ohne Einverständnis der oder des Betroffenen nicht verbreitet werden dürfen, benötigen wir hierfür Ihre Einwilligung. Wir weisen dabei ergänzend darauf hin, dass Informationen im Internet weltweit abrufbar und veränderbar sind. Sie haben selbstverständlich das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Die Adresse der Homepage lautet: http://www.grundschule-trappenkamp-mit-foerderzentrumsteil.lernnetz.de

 

Interaktive Whiteboards

Diese digitale Technik bietet für den Unterricht unendlich viele neue Möglichkeiten. Unterrichtsinhalte können per Ton, Bild oder Film veranschaulicht werden, Tafelbilder können abgespeichert werden, differenzierte Aufgaben schnell präsentiert werden.

Sie können sich vorstellen, dass diese Technik, die in allen Klassen verfügbar sein wird, sehr teuer ist.

Bitte sprechen Sie zu Hause- so wie wir es in der Schule auch tun werden, mit Ihren Kindern, dass die Boards nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft von Schülerinnen und Schülern bedient werden dürfen. Beschädigungen oder Beschmutzungen müssen ggf. vom Verursacher getragen werden.

 

Klassenfahrten

Die meisten Klassen fahren während der 4 Jahre an der Grundschule einmal für 2 bis 5 Tage auf Klassenfahrt. Dies ist eine schulische Veranstaltung und somit verpflichtend für Schülerinnen und Schüler. Die Klassenlehrkräfte informieren frühzeitig über die Klassenfahrt, so dass die Kosten ggf. über einen längeren Zeitraum angespart werden können. Auch können Eltern die Zeit nutzen, um das Übernachten außerhalb der gewohnten Umgebung, z.B. bei Freunden, zu üben.

 

Konferenzen

Kontakte zu Eltern und Schülerinnen und Schüler sind nicht nur vom Schulgesetz her vorgeschrieben, sondern uns auch sehr wichtig. Wir möchten mit Ihnen und Ihren Kindern zusammen unsere Schule gestalten. Wir treffen uns in folgenden Konferenzen, um gemeinsam zu arbeiten:

 

Klassenelternversammlung

Der Elternabend findet zweimal im Jahr statt. Hier werden Themen, die die Klasse Ihrer Kinder betreffen besprochen. Jede Klasse wählt drei Elternvertreter.

 

Schulelternbeiratssitzung

Der 1. Vorsitzende der Klassenelternvertreter nimmt zweimal pro Jahr an den Schulelternbeiratssitzungen teil. Hier informiert der Schulleiter über z.B. Vorhaben in der Schule.

 

Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz tagt mindestens zweimal pro Jahr, nämlich als Zeugniskonferenz. Hier nimmt neben den Lehrern der Klasse jeweils ein Vertreter der Eltern (Klassenelternvertreter) teil. Eine Klassenkonferenz wird auch einberufen, wenn z.B. ein Schüler oder eine Schülerin eine Ordnungsmaßnahme erhält.

 

Schulkonferenz

Die Mitglieder der Schulkonferenz bestehen aus Lehrern, Eltern und Schüler. Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussorgan der Schule. Hier wird über Vorhaben, organisatorische Maßnahmen, usw. abgestimmt.

 

Schülerrat

Alle zwei Monate trifft sich der Schulleiter mit den Klassensprechern. Im Schülerrat informiert der Schulleiter über wichtige Dinge, die die Schule betreffen und nimmt Wünsche der Schülerinnen und Schüler auf.

 

Klassenrat

Eine Stunde pro Woche nehmen sich die Klassenlehrerinnen und Lehrer Zeit, mit den Schülerinnen und Schülern aufgetretene Probleme zu besprechen. Hierfür hängt in jeder Klasse ein Klassenpostkasten, in dem Vorschläge zur Besprechung von den Schülerinnen und Schülern gesammelt werden.

 

Konflikte Eltern-Lehrer (Klagen, Beschwerden usw.)

Es kommt immer wieder vor, dass, aus welchen Gründen auch immer, Grund für Klagen, Beschwerden usw., entstehen. Das bleibt in einer Gemeinschaft von Menschen nicht aus. Der schlechteste Weg jedoch ist, sich darüber unter Ausschluss der evtl. betroffenen Lehrkräfte, auszutauschen. Gerüchte haben schnelle Beine und verbreiten sich in Windeseile im Ort. Gerüchte in die Welt zu setzen ist leicht, sie aus der Welt zu schaffen jedoch immer schwer. Deshalb ist der bessere Weg folgender:

Wenden Sie sich zunächst an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer oder eine andere betroffene Lehrkraft. Wird dort keine Einigung erzielt, ist selbstverständlich der Schulleiter Ihr Ansprechpartner.

 

Läusebefall

Bei Läusebefall ist der Schule unbedingt Mitteilung zu machen. Die Bekämpfung liegt in der Eigenverantwortung der Eltern. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.

 

Notfallausweis

Es kommt leider vor, dass wir in der Schule auf ärztliche Hilfe angewiesen sind. Hierfür ist es sehr hilfreich, wenn Sie den im Anhang befindlichen Notfallausweis ausfüllen und im Sekretariat abgeben. Im Falle eines Falles können Ersthelfer schnell die wichtigen Daten über ihr Kind erlangen.

 

Offene Ganztagsschule

Seit dem Schuljahr 2011/12 ist die Grundschule Trappenkamp eine offene Ganztagsschule (OGS). Sie können ihr Kind jeden Tag bis 16.30h (freitags bis 14.30h) in der Schule betreuen lassen. Im Rahmen der OGS kann ihr Kind an verschiedenen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen. Für ein Mittagessen steht die Mensa der Gemeinschaftsschule zur Verfügung. Genauere Infos über die OGS, erhalten sie im Sekretariat der Schule. Hier haben sie auch die Möglichkeit ihr Kind anzumelden.

 

Pausenzeiten und Stundenzeiten   

 

Ankommenszeit

7.30 - 7.40

  1. Stunde

7.40 - 8.25

Frühstückspause

8.25 - 8.35

  1. Stunde

8.35 - 9.20

Pause

15 Min

  1. Stunde

9.35 - 10.20

Pause

20    Min

4. Stunde

10.40-11.25

Pause

15    Min

5. Stunde

11.10 – 12.25

Wechselpause

 

  1. Stunde

12.30 – 13.15

 

In der Frühstückspause verbleiben die Schüler in der Klasse. In allen anderen Pausenzeiten sollen die Schüler unverzüglich auf den Schulhof gehen. Bei Regenpausen bleiben alle Schüler in den Klassenräumen, um sich dort zu beschäftigen. (siehe auch Schulordnung)

Das Schulgebäude wird morgens um 07.30 Uhr geöffnet, bei extremer Witterung ggf. früher.

Die Kinder sollten zu Hause so rechtzeitig losgeschickt werden, dass sie pünktlich zum Unterricht- spätestens um 7.40h erscheinen.

 

Religionsunterricht

Soweit für eine Konfession Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 SchuIG erteilt wird, nehmen die Schülerinnen und Schüler dieser Konfession daran teil. Konfessionell nicht gebundene oder einer anderen Religionsge­meinschaft angehörige  Schülerinnen und Schüler können auf Antrag am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht oder an dem Fach Philosophie teilnehmen. Wenn wir von Ihnen keine gegenteilige Nachricht erhalten, nimmt Ihr Kind am evangelischen Religionsunterricht teil.

 

Schulfeiern und Schulfeste

 

Einschulung:

Die zukünftigen Erstklässler werden in einer kleinen Feierstunde in unserer Schule aufgenommen. Vorher haben Sie die Möglichkeit, den Einschulungsgottesdienst zu besuchen. Die Einschulung findet in der Regel in der Turnhalle statt. Da der Platz begrenzt ist, können nur für die einzuschulenden Kinder Sitzplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Begleitpersonen werden gebeten, die Feier stehend „zu überstehen“. Am Ende der Feierstunde gehen die Kinder zunächst allein mit ihrer Lehrerin/ ihrem Lehrer in ihren Klassenraum. Sie haben anschließend Gelegenheit, ihr Kind im Klassenraum zu (be)suchen.

 

Entlassfeier:

Die Kinder des 4. werden am Ende des Schuljahres in einer würdigen Feier aus unserer Schule verabschiedet. Sie erhalten dabei aus der Hand des Schulleiters und der / dem Klassenlehrerin /Klassenlehrer ihr letztes Zeugnis.

 

Weihnachtsfeier:

Sie findet am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien im jährlichen Wechsel im Bürgersaal oder in der Kirche statt.

 

Schulfest und Leseprojekt:

Im jährlichen Wechsel findet ein Schulfest oder ein Leseprojekt/Projektwoche mit anschließendem Informationstag statt.

 

Autorenlesungen:

In Zusammenarbeit mit der Bücherei und dem Bödecker-Kreis finden in jedem Jahr Lesungen für die 3. und 4. Klassen und nach Möglichkeit auch für die 1. und 2. Klassen statt.

 

Sportfeste:

Ab der 3. Klasse werden Bundesjugendspiele im Geräteturnen und in der Leichtathletik durchgeführt. Für die 1. und 2. Klassen organisieren wir ein

Spiele-/Bewegungsfest.

Jährlich beteiligen sich die Schüler am landesweiten Lauftag. Es gilt das Motto: Laufen ohne Pause, solange man laufen kann. Die Kinder der Klassenstufen 1 und 2 und die jüngeren Jahrgänge des Förderzentrums laufen bis zu 60 Minuten, die Klassen 3 und 4 und die älteren Kinder des Förderzentrums können 120 Minuten laufen. Für die erreichten Laufstufen gibt es Urkunden.

 

Andere Feste:

Weitere Feste oder Aktivitäten, wie z.B. Fasching, Spielefest, weihnachtl. Backen oder Bastelnachmittage etc. können klassenintern gestaltet werden.

 

Schulverein

An der Grundschule Trappenkamp besteht seit mehr als 30 Jahren der Schulverein. Dieser hat sich zur Aufgabe gestellt, die Schule in allen Bereichen, besonders aber finanziell zu unterstützen. Die Finanzspritzen kommen allen Kindern der DGS zu Gute. So werden Zuschüsse gezahlt zu Klassenfahrten, Theatervorstellungen und sonstigen schulischen Veranstaltungen. Auch die Einrichtung und Ausstattung unseres Werkraums ist überwiegend dem Schulverein zu verdanken. Der Verein kann aber nur so viel ausgeben, wie er an Mitgliedsbeiträgen einnimmt. Leider ist die Zahl der Mitglieder stark rückläufig. Deshalb meine herzliche Bitte an Sie, die segensreiche Tätigkeit des Schulvereins auch zukünftig gewährleisten zu können.

TRETEN SIE BITTE DEM VEREIN BEI!

Der Jahresbeitrag beträgt 6€. Durch Ihre Mitgliedschaft erfüllen Sie einen guten Zweck zum Wohle Ihrer Kinder. Aufnahmeanträge gibt es im Schulsekretariat.

 

Schulzahnarzt

Einmal im Jahr kommt vom Gesundheitsamt der Zahnarzt in die Schule, um die Zähne der Kinder zu kontrollieren. Bei Bedarf werden Sie benachrichtigt, um eine Behandlung zu beginnen.

 

Sicherheit auf dem Schulweg

Schulkinder sind zwar auf dem Schulweg grundsätzlich versichert, trotzdem sollten wir alle gemeinsam Sorge dafür tragen, dass es zu keinen Unfällen kommt. Es wird dringend geraten, dass die Eltern der Schulanfänger mit ihren Kindern vor der Einschulung den Schulweg mehrfach abgehen und dabei die Kinder eindringlich auf Gefahrenpunkte hinweisen und richtiges Überqueren der Straßen einüben.

Bedenken Sie bitte: nicht immer ist der kürzeste Schulweg auch der Sicherste.

Die Bekleidung der Kinder sollte besonders in der dunklen Jahreszeit mit Lichtreflektoren versehen sein, damit die Kinder von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig gesehen werden. Denken Sie bitte daran: Ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr ist beispielgebend für Ihr Kind.

Ein Schulwegeplan ist im Sekretariat erhältlich.

 

Sicherheit auf dem Spielplatz

Fahrradhelme, Halstücher oder Umhängeportemonnais können auf Spielplätzen unter Umständen sehr gefährlich werden, da Kinder an Spielgeräten hängen bleiben können. Sprechen Sie mit ihren Kindern, dass solche Gegenstände beim Spielen an Spielgeräten nicht getragen werden.

 

Sportunterricht

 Für den Sportunterricht braucht das Kind spezielle Sportsachen:

  • Turnbeutel
  • Sportschuhe mit heller Sohle für die Halle
  • Im Sommer Sportschuhe für den Sportplatz
  • Sportsocken
  • Sporthose (je nach Witterung kurz oder lang)
  • Sport-T-Shirt
  • Kleines Handtuch, Seife oder Duschgel
  • Extragetränk
  • Haarband zum leichten und sicheren Hochstecken der „Lockenpracht“
  • eine Brille mit Kunststoffgläsern.

 

Die Kinder sollten die Sportbekleidung nicht schon als Unterwäsche oder die Sportschuhe als Straßenschuhe tragen.

 

Festivalbänder und Armbänder müssen mit Schweißbändern o.ä. abgedeckt werden. Ansonsten ist eine Teilnahme am Sportunterricht wie bei sonstigen nicht abgelegtem oder überdecktem Schmuck nicht möglich. Die versäumte Stunde wird mit ungenügend bewertet.

Gleiches gilt für Ohrringe, diese müssen mit einem Pflaster abgelebt werden oder besser noch, herausgenommen werden. Ringe sind gänzlich verboten.

 

Sprechzeiten der Lehrkräfte u. Elternsprechtag

Sprechzeiten mit Lehrkräften müssen mit diesen vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Sprechzeiten mit dem Schulleiter. Nach den Halbjahreszeugnissen findet ein Elternsprechtag statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Schülerplaner

Zu Beginn eines Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Schülerplaner. Hier finden Sie alle wichtigen Infos über die Schule. Ihre Kinder können ihre Hausaufgaben eintragen und die Lehrer geben Rückmeldung über fehlende Hausaufgaben, Störungen im Unterricht, usw. Bitte Unterschreiben Sie den Schülerplaner jeden Freitag!

 

Telefonkette

Die Schule wird für jede Klasse, eine Telefonkette erstellen, die bei besonderen Vorkommnissen in Gang gesetzt werden kann. Sie wird von der Schul- oder Klassenleitung gestartet. Die Telefonkette wird im Sekretariat hinterlegt. (Wer aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfasst werden möchte, teilt es bitte dem/r Klassenlehrer/in mit.)

Erreichen Sie nur den Anrufbeantworter eines Elternteils, sprechen Sie bitte auf das Band und rufen dann die nächste Telefonnummer der Kette an. Der letzte Teilnehmer bestätigt durch einen Rückruf im Sekretariat, dass die Information bei ihm angekommen ist.

 

Tragen von Schmuck beim Sportunterricht

Während des Sportunterrichtes hat der/die Sportlehrer/in zur Verhütung von Schülerunfällen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, mögliche Gefahren abzuwenden (vgl. § 2 (1) und § 35 (3) UVV 0.1). Schüler haben die zur Unfallverhütung dienenden Maßnahmen zu unterstützen und entsprechende Weisungen zu befolgen (§14 UVV 0.1).

Das Tragen von Armbanduhren, Ringen, Ohrringen, Armreifen und Ketten während des Sportunterrichts bedeutet nachweislich eine zusätzliche Verletzungsgefahr. Demzufolge hat der/die Lehrer/in darauf zu achten, dass Uhren und Schmuck während des Sportunterrichtes abgelegt werden.

Um den Sportlehrern/lehrerinnen ihre Tätigkeit zu erleichtern und um zu verhindern, dass wertvolle Unterrichtszeit für unnötige Vorarbeiten vergeudet werden, bitte ich alle Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass an den Tagen, an denen stundenplanmäßiger Sportunterricht stattfindet, Ketten, Ohrringe, Armreifen etc. gar nicht erst angelegt werden, sondern von vornherein zu Haus gelassen werden.

Armbanduhren können getragen werden, müssen aber vor Beginn des Sportunterrichtes von den Kindern selbständig abgenommen und sicher verwahrt werden. Für Verlust kann weder die Schule noch die Lehrkraft haftbar gemacht werden.

Schüler/innen mit Piercings kleben diese bitte vor dem Sportunterricht selbst ab. Die Schule kann es nicht hinnehmen, dass einige sportliche Übungen nicht durchgeführt werden können.

Unfallversicherungsschutz für den/die Schüler/in besteht auch dann, wenn ein Unfall durch getragenen Schmuck verursacht wird. Nicht der Schmuck sondern die Teilnahme am Sportunterricht ist die wesentliche Bedingung, die für die Anerkennung eines Unfalles als Schulunfall relevant ist.

Schüler/innen die dennoch beim Sportunterricht Schmuck tragen, werden von diesem ausgeschlossen.

 

 

Unterrichtsbesuch durch Eltern

Eltern können einzelne Stunden in der Klasse ihres Kindes besuchen. Dazu nehmen sie Verbindung mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin auf und vereinbaren einen Besuchstermin. Der Schulleiter muss von der entsprechenden Lehrkraft informiert werden. Ohne vorherige Terminabsprache kann einem Unterrichtsbesuch nicht stattgegeben werden.

 

Unterrichtsmaterial

Es besteht in Schleswig-Holstein Lehrmittelfreiheit. Das heißt, dass die Kinder die für Unterricht benötigten Lehrbücher kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Lehrbücher sind teuer, Steuergelder, aus denen sie beschafft werden, sind knapp. Deshalb werden die Eltern gebeten, alle von der Schule gestellten Bücher innerhalb der 1. Schulwoche mit einem festen Schutzumschlag zu versehen. Die Bücher müssen pfleglich behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust muss die Schule von den Eltern Ersatz fordern. Alle Kinder brauchen für den Unterricht eine Grundausstattung an Materialien. Wann ein Füllhalter, Tintenroller o.ä. benötigt wird, erfahren die Eltern von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer. Für die Erstklässler erhalten die Eltern mit der Einladung zur Einschulung eine Materialliste.

Welche Hefte für das neue Schuljahr benötigt werden, erfahren die Eltern der Klassen 1-4 kurz vor Beginn der Sommerferien. Die Hefte sollten mit dem Namen des Kindes versehen sein.

 

Untersuchungen

Schülerinnen und Schüler haben sich, soweit es zur Vorbereitung schulischer Maßnahmen und Entscheidungen erforderlich und durch Rechtsvorschrift zugelassen ist, schulärztlich, schulpsychologisch und sonderpädagogisch untersuchen zu lassen und müssen an von der Ministerin oder dem Minister für Bildung und Frauen standardisierten Tests teilnehmen.

Die Kinder werden vor der Einschulung untersucht. Die Eltern erhalten die jeweiligen Untersuchungstermine mitgeteilt und sind berechtigt, an der Untersuchung teilzunehmen.

 

Verbotene Materialien und Gegenstände in der Schule:

Es ist generell verboten, folgende Gegenstände mit in die Schule zu bringen:

  • Taschenmesser und andere spitze Gegenstände
  • Waffen und waffenähnliche Gegenstände
  • Laserpointer
  • Feuerwerkskörper
  • Feuerzeuge und andere Zündmittel
  • Walk- und Discman
  • Gameboy etc

 

Sollte ein Kind dennoch verbotene Materialien mitbringen, sind die Lehrkräfte befugt, diese den Kindern abzunehmen. Die Eltern können die Sachen dann im Sekretariat abholen. Auch sollten Sie überlegen, ob es unbedingt nötig ist, dass Ihr Kind seine Lieblingsspielsachen mit zur Schule bringt. Streit und Diebstahl können vorprogrammiert sein. Die Schule haftet nicht.

 

 

Verhalten bei Krankheiten

Auf der Schulkonferenz am 8.6.11 haben wir ein einheitliches Verfahren festgelegt, wenn Ihre Kinder krank werden sollten.

Melden Sie Ihre Kinder bitte immer bis spätestens 8.30h im Sekretariat krank.

Sie können:

anrufen

(ggf. Anrufbeantworter)

04323/914300 

eine Mail schreiben

 

Grundschule-mit-foerderzentrumsteil.Trappenkamp@schule.landsh.de

ein Fax senden

 

04323/914304

 

Sollten wir bis 8.30h keine Nachricht von Ihnen erhalten haben, würden  wir Sie zunächst noch einmal anrufen.

Erreichen wir Sie nicht, würden wir ggf. weitere Schritte einleiten.

Dieses, auf der Schulkonferenz abgestimmte Verfahren soll Ihnen die Sicherheit geben, dass Sie wissen, ob Ihr Kind in der Schule angekommen ist.

Ist Ihr Kind wieder gesund, soll es eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten mitbringen, möglichst nach beiliegendem Muster. Ein ärztliches Attest ist im Allgemeinen nicht erforderlich, kann jedoch bei Bedarf oder in Zweifelsfällen von der Schule verlangt werden.

Ausnahme: ansteckende Krankheiten und Läusebefall.

Das gilt für ansteckende Krankheiten, da für diese Fälle eine Meldepflicht besteht.

 

 

Verhalten der Eltern auf dem Schulgelände

Denken Sie bitte daran, dass Sie Vorbildfunktion für die Kinder haben (sollten). Deshalb beachten Sie bitte:

 

  • das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und in den Klassenräumen und Fluren nicht gestattet.
  • Bitte bringen Sie keine Hunde mit auf das Schulgelände
  • Der Aufenthalt im Gebäude während der Unterrichtszeit ist oft störend, besonders dann, wenn sich vor den Klassenräumen laut unterhalten wird. Bitte betreten Sie das Gebäude, wenn Sie Ihre Kinder abholen wollen, erst nach dem Klingeln zur Pause Unterrichtsschluss. Am besten ist es, Sie erwarten Ihr Kind auf dem Schulhof.
  • Bei Streitigkeiten vergreifen sich gelegentlich Eltern an Mitschülern ihres Kindes. Das ist nicht statthaft. Die Kinder haben auf dem Schulgelände einen Frei- und Schonraum, in den nur Lehrkräfte eingreifen dürfen.

  

Verlässliche Grundschule

Seit dem Schuljahr 2005/06 gibt es an der Grundschule Trappenkamp die „verlässliche Grundschule“. Das bedeutet, dass die Kinder der Klassenstufen 1 u. 2 täglich mindestens 4 Zeitstunden in der Schule verbringen. Die Kinder der Klassenstufen 3 und 4 sind von montags bis freitags mindestens 5 Zeitstunden in der Schule.

Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien und vor den Sommerferien gibt es Ausnahmeregelungen, die jeweils gesondert mitgeteilt werden.

 

Weiterführende Schulen

Im Umkreis der Grundschule Trappenkamp befinden sich folgende weiterführende Schulen:  

 

  1. Richard-Hallmann-Schule, Trappenkamp (Gemeinschaftsschule mit Oberstufe)
  2. Sventana Schule, Bornhöved (Grund- und Gemeinschaftsschule)
  3. Städtisches. Gymnasium, Bad Segeberg
  4. Dahlmannschule, Bad Segeberg (Gymnasium)

 

Nach Beendigung des 4. Schuljahres wechseln alle Kinder ohne Versetzungsbeschluss in die Orientierungsstufe einer weiterführenden Schulart. Die aufnehmenden weiterführenden Schulen bieten Informationsabende an. Die Kinder müssen in jedem Fall bei einer der weiterführenden Schulen angemeldet werden (siehe auch Stichwort „Zeugnisse“). Über den Sinn und Zweck der Orientierungsstufe und das Aufnahme- und Anmeldeverfahren werden Sie rechtzeitig informiert. 

 

 

Zeugnisse:

Die Kinder erhalten folgende Zeugnisse:

1. Schuljahr: Am Ende des 1. Halbjahres kein Zeugnis, dafür Besprechung des Leistungs- und Entwicklungsstandes in Einzelgesprächen.

2. Halbjahr Tabellenzeugnis

 

2. Schuljahr: 1.+2. Halbjahr Tabellenzeugnis

 

3. Schuljahr: 1.+2. Halbj. Notenzeugnisse mit verbalen Ergänzungen

 

4. Schuljahr: 1. Halbjahr: Notenzeugnis mit verbaler Ergänzung und zusätzlich eine Schulartempfehlung

Nach den Halbjahreszeugnissen finden Elternsprechtage statt.

2. Halbjahr Notenzeugnis mit verbaler Ergänzung

 

 

 

Zecken:

Wir gehen sowohl morgens innerhalb des Unterrichtes, als auch im Rahmen der OGS in den Wald. Es kann vorkommen, dass die Kinder sich hier eine Zecke einfangen. Nach Waldbesuchen sollten Sie ihre Kinder deshalb nach diesen unliebsamen Mitbewohnern absuchen. Ggf. lassen sie sich beim Arzt über eine FSME Impfung beraten.