Dr.-Gerlich-Schule

     Burg    

 

Pädagogische Unterstützung im Schulalltag

Begleiten und Rat geben

 

Konzept der Schulsozialarbeit

an der

Dr.-Gerlich-Schule

 

Trappenkamp

Januar  2012

 

 

1. Einleitung

2. Ziele / pädagogische Leitlinien der DGS

3.  Schulsozialarbeit

3.1. BuRg

       Begleiten und Rat geben

       Pädagogische Unterstützung im Schulalltag

       3.1.1 Definition von Verhaltensauffälligkeiten

       3.1.2 Ausgangslage

       3.1.3 Umfang

       3.1.4 Leistungsbereiche der BuRg

3.2. „Psychosoziale Schulsprechstunde der ATS“

ein Angebot der Beratung, Vermittlung von Hilfen und der Vernetzung

4. Kooperationen

4.1 Schulberater/Regionalberater

4.2 Offene Ganztagsschule

4.3 Kindertagesstätten

5. Vernetzung

 

 

1. Einleitung

 

Die Dr.-Gerlich-Schule ist eine Grundschule mit Förderzentrum der Gemeinde Trappenkamp.

 

Trappenkamp, die “Familiengemeinde im Grünen” aus dem Amtsverband Bornhöved, liegt im Nordosten des Kreises Segeberg und ist gekennzeichnet durch ein vielseitiges Miteinander verschiedenster Kulturen und sozialer Strukturen.

Die derzeit 4984 Einwohner der Gemeinde stammen aus 44 verschiedenen Nationen.

 

Trappenkamp zeichnet sich unter anderem als Bildungsstandort durch sein durchgängiges und zukunftsfähiges Bildungsangebot von der Kinderkrippe bis zum Abitur und in der Erwachsenenbildung aus.

Um diesem Anspruch und allen daraus resultierenden  Anforderungen gerecht werden zu können, ist ein vielseitiges und stets flexibles soziales Netzwerk in der Gemeinde zwingend notwendig.

Diese Anforderungen spiegeln sich auch im vielseitigen Konzept der Schulsozialarbeit der Dr.-Gerlich-Schule wieder.

 

Derzeitig besuchen 197 Schüler und Schülerinnen die Dr.-Gerlich-Schule im Grundschulteil und 42 Schülerinnen und Schüler im Förderzentrumsteil. Die selbe Anzahl an Schülerinnen und Schüler werden integrativ in anliegenden Regelschulen betreut.

An der Dr.-Gerlich-Schule sind zur Zeit 24 Lehrerinnen und Lehrer beschäftigt.

 

 

2. Ziele / pädagogische Leitlinien der DGS

 

Das schleswig holsteinische Schulgesetz sieht neben dem Bildungsauftrag der Schulen, eine Unterstützung der Schülerinnen und Schüler nebst ihrem Umfeld, im erzieherischen Bereich.

Auch wenn diese Unterstützung in allen Schulen des Landes latent ist, ergibt sich in Trappenkamp, durch die besondere soziale Struktur eine sehr umfassende Handlungsnotwendigkeit in diesem Bereich.

Dieser Umstand erfordert unter anderem auf Grund verschiedenster Sprachen, Religionszugehörigkeiten und sozialer “Umgangsformen” ein erhöhtes Maß an pädagogischer Anleitung und Unterstützung.

Diesem erhöhten sozialpädagogischen Anspruch soll das folgende Schulsozialarbeitskonzept Rechnung tragen.

 

Es ist das logische Resultat des Konzeptes der schulinternen Erziehungshilfe, das an zwei Schulentwicklungstagen im Februar 2011 entstanden ist.

 

 

3. Schulsozialarbeit

 

3.1  BuRg

       Begleiten und Rat geben

       Pädagogische Unterstützung im Schulalltag

 

Weitläufig ist die pädagogische Unterstützung im Schulalltag häufig inzwischen als “Insel” bekannt. Dies meint unter anderem Freiräume, die den Schülern / Schülerinnen während des Schulalltages geschaffen werden, um ihnen eine Auszeit zu ermöglichen für die Momente, in denen sie aus den verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind, dem Schulalltag in angemessener Art beizuwohnen.

An der Trappenkamper Dr.-Gerlich-Schule entschied man sich ganz bewusst dafür, das Zentrum der Schulsozialarbeit mit dem Namen “BuRg” zu versehen.

Dieser Name soll nicht nur den betroffenen Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihrer möglichen Assoziationen mit diesem Begriff eine Orientierungshilfe sein, sondern er ist auch Programm für alle von dort ausgehenden Tätigkeiten.

 

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich durch das Schicken oder Gerufenwerden in die pädagogische Auszeit nicht verwiesen fühlen, sondern durch ihre Assoziation mit dem Begriff Burg Worte wie Schutz, Stabilität, Sicherheit, Beständigkeit und Hilfe verbinden.

Lehrkräfte und Eltern hingegen sollen deutlich erkennen, dass es in keinem Fall darum geht, sie zu bevormunden oder in ihren Tätigkeiten / Aufgabenfeldern zu beschneiden, sondern sie stattdessen in ihrem Tun zu begleiten, zu unterstützen und Rat zu geben, um gemeinsam die bestmöglichen Lösungswege entdecken und  beschreiten zu können.

 

 

3.1.1 Definition Verhaltensauffälligkeiten

 

Unabdingbar für die Beschäftigung mit Schülerinnen und Schülern, die Schwierigkeiten im Bereich der sozialen- und emotionalen Entwicklung haben, ist es, die Sichtweise von Verhaltensauffälligkeiten zu klären. Aus diesem Verständnis heraus ergeben sich Ansätze der Prävention und Intervention.

Im Rahmen der Schulsozialarbeit an der Dr.-Gerlich-Schule sehen wir die Ursachen für Verhaltensauffälligkeiten in einer Störung der wechselseitigen Anpassung des Individuums mit seiner Umwelt. Hierbei sind im Wesentlichen vier potentiell miteinander in Wechselbeziehungen stehenden Systemebenen von Bedeutung:

 

Mikoebene als unmittelbares System in dem das Individuum lebt oder agiert, unter Einbeziehung  der physikalischen und materiellen Bedingungen.

 

Mesoebene als Wechselwirkung zwischen den Mikrosystemen, die sich widersprechen oder unterstützen können (bspw. Familie – Schulklasse)

 

Exosebene als Settings, die das Individuum beeinflussen, es aber nicht als handelnde Person aufgenommen haben. So wirken z.B. Arbeitsplatzbelastungen der Eltern indirekt auf die Schülerinnen und Schüler.

 

Makroebene als das Individuum regulierende Gesamtkultur. Sie bezieht sich auf Wechselwirkungen zwischen den Systemen, aus denen Anschauungen und Ideologien entstehen.

 

Die Systeme sind nicht manifest, sondern verändern sich ständig und nehmen komplexere Strukturen an. Verhaltensabweichungen sind keine individuellen Defizite, sondern Störungen, die durch die Interaktion des Kindes mit seiner Umwelt hervorgerufen werden. Kinder werden zum Symptomträger für ein gestörtes System. Interventionen oder Präventionen können sich somit nur auf die Veränderung der betreffenden Systeme beziehen.

 

Somit ist es uns ein großes Anliegen, das Kind möglichst in den Systemen zu belassen und es nicht nach einer „Behandlung“ in eine unveränderte Situation wieder zu entlassen.

 

Das auffällige Verhalten hat nach unserem Verständnis eine Funktion.

 

Interventionen müssen sich nicht nur auf einzelne Settings beschränken, sondern können und sollen auf verschiedenen Ebenen ansetzen.

 

Auch Veränderungen der Makroebene z.B. in Form von Veränderungen der Organisationsstruktur der Schule können unterstützend wirken.

 

Unabdingbar für die Intervention in verschiedenen Systemen ist die eine gut funktionierende Kooperation aller Beteiligten. Relevante Dienstleistungen und brauchbare Ressourcen müssen Koordiniert werden, um Änderungen in allen Systemebenen zu erreichen.

 

Ökosystemisch orientierte Handlungsfelder schließen aber individuelle Interventionen nicht aus. Es kann notwendig sein, eine Schülerin oder einen Schüler zu beraten und gleichzeitig die Familie zu unterstützen.

 

Die beschriebene Sichtweise stellt sogleich das originäre Betätigungsfeld der Schulsozialarbeit vor allem auf der Mesoebene dar- ein systemisches Wirken, welches wir bei der Konzepterstellung stets im Fokus haben.

 

 

3.1.2 Ausgangslage

 

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, ist die Gemeinde Trappenkamp besonders durch das Zusammentreffen vieler verschiedener Kulturen und sozialer Schichten geprägt. Diese Besonderheit ist natürlich ein Aspekt, der die Schulsozialarbeit an der Dr.-Gerlich-Schule, die eine offene Ganztagsschule ist, umso notwendiger beziehungsweise unverzichtbarer hat werden lassen.

Im vergangenen Schuljahr wurden vielfältige Jugendamtkontakte, Elterngespräche und besondere Beschulungen wie z.B. Hausunterricht, Klinkaufenthalte und Betreuungen durch Tagesgruppen, reduzierte Stundenpläne und Beurlaubungen notwendig.

Als besonders problematisch stellten sich in diesen Situationen die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Institutionen / Organisationen dar.

Es fehlte das neutrale Bindeglied zwischen z.B. Schule und Jugendamt, Lehrern und Schülern  und Lehrern und Eltern.

 

Das Lehrerkollegium schilderte im von ihm entworfenen Erziehungshilfekonzept für die Dr.-Gerlich-Schule unter anderem folgende Aspekte, die dringend einer Änderung, Verbesserung und Unterstützung durch die Erstellung eines Konzeptes und die Einrichtung von Schulsozialarbeit bedurften:

         viel Zeitaufwand für einzelne Schüler und damit zu wenig Zeit für die gesamte Klasse

         keine feste Zeit zum Klären von Konflikten

         keine einheitlichen Methoden zur Konfliktlösung

         keine Zeit für intensivere Einzelgespräche

         keine Möglichkeit der individuellen Absprache über Maßnahmen bei Regelverstößen

         keine allgemeingültigen Handlungsweisungen in Konfliktsituationen

         keine individuellen Präventionsmaßnahmen in den Klassen zum sozialen Lernen

         Kommunikationsschwierigkeiten im Netzwerk der Schule / fehlendes Bindeglied zwischen den einzelnen Bereichen

 

All diese Punkte beeinflussten die Struktur dieses Konzeptes der Schulsozialarbeit grundlegend.

 

 

3.1.3 Umfang

 

Die Schulsozialarbeit ohne die im weiteren Verlauf der Konzeption erwähnten ergänzenden Projekte umfasst im Schuljahr 2011/2012  25 Wochenstunden.

Die BuRg öffnete am 01.11.11 erstmalig ihre Tore und wird derzeit von einer Diplom Sozialpädagogin geleitet.

Diese ist schultäglich von 7.30 - 11.30 Uhr gesichert vor Ort und deckt des Weiteren durch flexible Zeiten Elterngespräche, Klassenkonferenzen, Elternabende und Amtsgespräche ab.

Die Zeit vor der ersten Schulstunde wird zum ersten kurzen Austausch der Sozialpädagogin mit den Lehrkräften genutzt, um bereits vor dem neuen Schultag Rückmeldungen  über die Besucher der BuRg vom Vortag austauschen zu können. Diese erste Möglichkeit zur Kommunikation vor dem dann folgenden engen Zeitplan des Schultages ist besonders wichtig, um einen möglichst reibungslosen Ablauf und einen einheitlichen Informationsstand zu garantieren.

 

 

3.1.4 Leistungsbereiche der BuRg

 

Die Tätigkeit der BuRg umfasst viele verschiedene und sehr vielseitige Leistungsbereiche, die nun im Näheren erläutert werden sollen.

 

Einzelfallarbeit

Der Bereich der Einzelfallarbeit nimmt sicher den umfassendsten Teil der Arbeit der BuRg ein. Er gliedert sich in drei Teilbereiche, die aber oft ineinander greifen beziehungsweise sich wechselseitig bedingen.

 

Akute Unterrichtsstörungen

Schüler und Schülerinnen, die akut den Unterricht stören und so ein Arbeiten in der Klasse verhindern, können und sollen von den Lehrkräften in die BuRg geschickt werden, wenn deren Bemühungen, das Problem vorrangig nach dem Erziehungshilfekonzept zu beheben, nicht greifen.

Diese Maßnahme soll nicht nur dafür Sorge tragen, den übrigen Schülern / Schülerinnen ihr Recht auf Unterricht erfüllen zu können, sondern auch die betroffenen Schüler / Schülerinnen schützen und ihnen helfen. Zu oft geraten störende Schüler / Schülerinnen in eine Außenseiterstellung innerhalb des Klassenverbandes, motivieren andere Schüler ebenfalls zu einem negativen Verhalten oder bauen durch ständige Ermahnungen schnell Schulfrust auf, ohne dass sie wissen, wie sie ihr störendes Verhalten positiv verändern können.

Die Lehrkräfte schicken diese Kinder mit einem in der Anlage beigefügten Laufzettel in die BuRg. Dieser Laufzettel ist die erste Information für die Sozialpädagogin zum Verweis aus dem Klassenverband.

Die Schüler / Schülerinnen sollen nun in der BuRg nicht am Unterrichtsstoff weiter- bzw. ihn nacharbeiten, sondern es wird ganz gezielt mit den verschiedensten pädagogischen Mitteln an der Funktion für das auffällige Verhalten gearbeitet.

Je nach Altersstufe wird versucht - zum Beispiel durch Kollagen, pädagogische Rollenspiele, Bilder und natürlich das Gespräch - einen Kontakt zu dem Kind aufzubauen und so zu erfahren, was es zu diesem Verhalten veranlasste. Anschließend werden gemeinsam mit dem Schüler / der Schülerin andere, dem Schulalltag angemessene Verhaltensweisen erarbeitet und erprobt.

Jedes Kind kehrt nach seiner Zeit in der BuRg direkt in den Klassenverband zurück und erhält so umgehend, und zwar ohne erst zum “Außenseiter” zu werden, die Chance, sich neu zu beweisen und wieder zu integrieren.

Nach einem Besuch eines Schülers / einer Schülerin in der BuRg findet ein Informationsaustausch zwischen der betreuenden Pädagogin, der betroffenen Lehrkraft und gegebenenfalls der Klassenlehrerin statt. Nach einer längeren Zeit wird die Pädagogin ebenfalls innerhalb des Klassenverbandes beobachten, ob das  Verhalten des Schülers / der Schülerin erneut auftritt.

Bereits hier wird deutlich, wie wichtig an dieser Stelle eine sozialpädagogische Fachkraft ist, denn die Einschätzung, ob es sich “nur” um eine kurzzeitige Verunsicherung des Schülers / der Schülerin handelt, die zum unterrichtsstörenden Verhalten führte, oder ob es sich um manifeste soziale Auffälligkeiten handelt, bedarf einer großen Fachkompetenz.

 

Wiederholte Unterrichtsstörungen

Zeigt ein Schüler / eine Schülerin wiederholt dasselbe Fehlverhalten und stört wiederholt den Unterricht und den restlichen Klassenverband, kann das Kind im Rahmen einer Klassenkonferenz auch für einen längeren Zeitraum - maximal eine Schulwoche - in die BuRg übergeben werden, um so intensiv am Verhalten bzw. Umfeld arbeiten zu können, wenn sich dieses eben nicht innerhalb eines Schultages / einer Schulstunde positiv verändern lässt. Oft wird auch erst durch einen intensiveren Kontakt deutlich, dass sich hinter den wiederholten Auffälligkeiten im Unterricht eine soziale Notlage der Kinder verbirgt, die es aufzuarbeiten gilt.

Die Pädagogin wird in dem Fall eines längeren Aufenthaltes in der BuRg zusätzlich gemeinsam mit der Klassenlehrerin an der pädagogisch sinnvollen Rückkehr des Kindes in den Klassenverband arbeiten, um dem Schüler / der Schülerin einen guten neuen Start in den Klassenverband möglich zu machen.

 

Sozialauffällige Schüler / Schülerinnen

Oftmals sind Lehrkräfte die ersten, die ein verändertes, auffälliges Verhalten bei Schülern / Schülerinnen wahrnehmen, das auf eine soziale und emotionale Vernachlässigung oder Misshandlung schließen lässt.

In diesem Fall können sie nach Rücksprache mit der Sozialpädagogin Kinder in die BuRg übergeben, um ein weiteres Meinungsbild zu erhalten. Diese gemeinsame Rückversicherung ermöglicht ein noch gezielteres Vorgehen, um diese Umstände positiv für das Kind zu verändern.

Viele Kinder zeigen gerade in der Schule ein auffälliges Verhalten, da diese für sie eine große Chance darstellt, überhaupt auf ihre Notlage aufmerksam zu machen. Umso wichtiger ist es, dass dort ein Netzwerk vorhanden ist, ihre hilflosen Bemühungen um Unterstützung wahrzunehmen, zu erkennen und Hilfe zu installieren.

 

Einen weiteren Schwerpunkt bilden leider immer häufiger auch die Schulverweigerer im Grundschulbereich. Diesem Umstand kann durch ein persönliches Erscheinen der Sozialpädagogin, die diese Kinder dann auch direkt von zu Hause abholt, entgegengewirkt werden.

Des Weiteren ist es gerade in Gesprächen mit dem Elternhaus und Jugendamt, die ebenfalls von der Sozialpädagogin begleitet werden, hilfreich, wenn neben den Lehrkräften noch ein Meinungsbild vorgetragen werden kann, das auf Kenntnissen über das Verhalten des Kindes nicht nur aus dem Klassenverband  basiert.

Wichtig ist, die Tatsache nicht außer Acht zu lassen, dass sich die Auffälligkeiten allzu oft wechselseitig bedingen. Oft führt eben eine seelische Not, die die Kinder bedrückt, zu einem störenden oder plötzlich veränderten Verhalten im Unterricht. Nahezu ausschließlich die Lehrkräfte können diese Veränderungen bemerken und die ersten Schritte unternehmen, um ihnen entgegenwirken. Der normale Schulalltag lässt jedoch selten Raum und Möglichkeiten, Zweifel zu beseitigen und gezielt zu handeln. Deshalb soll die pädagogische Unterstützung im Schulalltag die Lehrkräfte begleiten und ihnen Rat geben.

 

Elternarbeit

Die Elternarbeit schließt sich immer dann an, wenn ein Kind wiederholt ein auffälliges Verhalten in der Schule zeigt.

Nach gemeinsamen Gesprächen mit den zuständigen Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten der Kinder erarbeitet die Sozialpädagogin gemeinsam mit ihnen weitere Vorgehensweisen. Es werden Vereinbarungen mit Eltern und Kindern getroffen, die helfen sollen, das negative Schulverhalten abzubauen. Sie begleitet und berät die Eltern, diese Verabredungen und Veränderungen in ihrer Erziehung durchzusetzen.

Gegebenfalls begleitet sie auch im Rahmen der Schule die Eltern, falls eine Kontaktaufnahme zum zuständigen Jugendamt oder zu anderen Institutionen nötig sein sollte.

 

Die Elternabende werden ebenfalls von der Sozialpädagogin begleitet und die Lehrkräfte von ihr z.B. durch thematische Schwerpunkte bezüglich einzelner Problemsituationen innerhalb des Klassenverbandes unterstützt. Diese thematischen Elternabende sollen auch den Eltern ein einheitliches Vorgehen in der Erziehung ihrer Kinder zu speziellen Problemen, die im Klassenverband deutlich werden, ermöglichen.   

 

Klassenprojekte zur Prävention

Häufig schleichen sich im Schuljahr innerhalb eines Klassenverbandes soziale Auffälligkeiten einzelner Grüppchen ein oder einzelne Kinder geraten durch verschiedene Umstände in die Position eines Außenseiters. Oft ist es den Lehrkräften als Teil des gesamten Klassenverbandes nicht möglich, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. So gibt es an der Dr.-Gerlich-Schule  nun die Möglichkeit, dass die Sozialpädagogin als Außenstehende und den Schülern doch vertraute Person Klassenprojekte zu verschiedenen Themen durchführt. So können zum Beispiel durch altersgemäße Klassenprojekte Themen wie Mobbing aufgearbeitet werden.

 

Lehrerfortbildungen

“Jetzt kommt es wiederholt zu sozialen Auffälligkeiten, doch die nächste Fortbildung zu diesem Thema ist erst in einem halben Jahr…… und jeder der Kollegen geht anders mit diesem Umstand um……    .”

 

Diesem Missstand wird durch eine kurze Aufarbeitung des Themas durch die Sozialpädagogin entgegengewirkt. So ist das Kollegium umgehend in der Lage, wieder vom neuesten Informations- und Erkenntnisstand aus zu diesem Thema Handlungsleitlinien zu erarbeiten. Die Sozialpädagogin kann diese Entwicklung begleiten und an vielen Stellen ergänzend Rat geben.

 

Vernetzung

Die Leiterin der BuRg ist die Vernetzungsschaltstelle aller im Weiteren erläuterten Projekte, die die Schulsozialarbeit ergänzen beziehungsweise ein weiter Baustein derselben sind. Sie koordiniert den regelmäßigen Informationsaustausch aller Mitarbeiter und sorgt für ein reibungsloses Ineinandergreifen aller sozialen Aspekte.

 

So können die Kinder und deren Eltern auf Sicht gesehen stets auf ein vertrautes und stabiles Umfeld vom Übergang aus den Kindertagesstätten durch die gesamte Schulzeit hindurch zurückgreifen.

 

Die detaillierteren Aspekte werden in der Konzeption unter Punkt 4. dargestellt.  

 

 

3.2  „Psychosoziale Schulsprechstunde der ATS“

ein Angebot der Beratung, Vermittlung von Hilfen und der Vernetzung

 

Ausgangslage und Ziele

Viele Kinder sind von Lebensbedingungen betroffen, die eine Chancengleichheit ihrer schulischen und persönlichen Entwicklung erheblich beeinträchtigen können, wie beispielsweise Sucht oder andere Krankheiten in der Familie; Scheidungssituationen; Verschuldung, Armut; oder dauerhafte Arbeitslosigkeit der Eltern. Im Schulalltag zeigen sich daraus resultierende Verhaltensauffälligkeiten und Unterrichtsstörungen von überforderten Kindern und Jugendlichen meist besonders deutlich. Sie bedürfen zusätzlicher Angebote, die oft nicht von den Lehrkräften allein abgedeckt werden können.

Vor dem Hintergrund der Bedarfslage wird durch das folgende Konzept vorrangig eine individuelle Beratung sowie ggf. Vermittlung beschrieben.

 

Die Fachkraft der ATS wird zur Beratung ihr (sozialpädagogisches) Fachwissen zur Verfügung stellen, bei komplexeren Fragestellungen eine möglichst umfassende Situationsanalyse betreiben, zur Reflexion des eigenen Verhaltens anregen und mit der/dem Ratsuchenden nach geeigneten Veränderungsschritten suchen sowie sie /ihn ggf. zur Inanspruchnahme erforderlicher weiterführender Hilfen motivieren.

Schülerinnen und Schüler sollen in der Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen zur Bewältigung der schulischen Anforderungen und zur Integration in die Gemeinschaft gefördert werden. In der Unterstützung einer konstruktiven Lebensplanung und Lebensgestaltung kann die Fachkraft in Einzelfällen die Jugendlichen wenn erforderlich auch in Fragen zur beruflichen Orientierung beraten.

 

Beschreibung des Angebots der „Psychosozialen Schulsprechstunde“

Um eine bedarfsorientierte extern unterstützte Schulsozialarbeit zu gewährleisten, ist mindestens eine regelmäßige wöchentliche, mehrstündige Anwesenheit in der Schule durch die Fachkraft erforderlich.

 

Das konkrete Angebot beinhaltet eine zweimal wöchentlich stattfindende offene  psychosoziale Sprechstunde, in deren Rahmen für Schülerinnen und Schüler Hilfe durch Kurzinterventionen bis hin zu einer mittel- und langfristigen Beratung ermöglicht werden kann und soll.

Beratungsgespräche für Eltern/Erziehungsberechtigte können nach Terminvereinbarung ebenso erfolgen, wie inhaltlicher Austausch mit den FachkollegInnen vor Ort.

 

Zielgruppen

Zielgruppe der Schulsprechstunde sind die am Schulleben beteiligten:

-          Schülerinnen und Schüler

Darüber hinaus:

-          Lehrkräfte

-          Eltern bzw. Sorgeberechtigte

 

Dabei liegt die Priorität auf der Arbeit mit den Schüler/innen.

 

Weitere Rahmenbedingungen

Für das Angebot der Schulsprechstunde gelten die Grundsätze der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Die Fachkraft ist zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Schweigepflicht nach § 203 StGB verpflichtet. Ausnahmen bestehen bei folgenden Tatbeständen:

o   Akute Selbst- oder Fremdgefährdung einer Person (§34 StGB)

o   Einverständniserklärung zur Weitergabe von vertraulichen Daten und Informationen (diese Einverständniserklärung muss den Anforderungen einer wirksamen Einwilligung nach § 67 SGB X entsprechen)

o   Das Informationsrecht der Eltern ist grundsätzlich nicht berührt. Es ist allerdings bei möglicher Gefährdung des Kindeswohls begrenzt.

 

Um im Einzelfall eine bestmögliche Zusammenarbeit zu erreichen, wirkt die Fachkraft der ATS auf einen hinreichenden Informationsfluss unter Beachtung der notwendigen Schweigepflichtentbindungen zwischen allen ggf. an der Problemlösung Beteiligten hin.

 

Träger

Träger der psychosozialen Schulsprechstunde ist der Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein mit Sitz in 24635 Rickling, der auch anerkannter Träger der Jugendhilfe ist. Der Landesverein für Innere Mission unterhält neben Alten- und Behinderteneinrichtungen Einrichtungen für die Hilfen psychisch Kranker und bei Sucht. Die Fachklinik Freudenholm-Ruhleben und die Ambulante und Teilstationäre Suchthilfe (ATS) bilden zusammen den Suchthilfeverbund Nordelbien (SVN).

Das Projekt „Psychosoziale Schulsprechstunde“ wird an das Verbundsystem der ATS angegliedert. Die ATS ist ein Verbundsystem von Einrichtungen der Suchthilfe in den Kreisen Segeberg, Pinneberg (in den Gemeinden Quickborn und Tornesch-Uetersen), Plön und Ostholstein. Zu den Angeboten der ATS gehören neben Beratung, ambulanter und teilstationärer Rehabilitation, Nachsorge, Betreuung, niedrigschwelligen Begegnungsmöglichkeiten und der psychosozialen Begleitung substituierter Drogenabhängiger auch Angebote der Sucht- und Gewaltprävention sowie spezifische Hilfen für Kinder und Jugendliche nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

 

 

4. Kooperation

4.1 Schulberater / Regionalberater  

An der Dr.-Gerlich-Schule fungieren sowohl eine Lehrkraft als Schulberaterin als auch eine Kollegin als Regionalberaterin.

 

Die Schulberaterin ist die erste Anlaufstelle für Lehrkräfte vor Ort, die sich mit ihr durch die gemeinsame fachliche Diskussion weitere “Denkanstöße” zur Lösung auftretender Probleme im Rahmen des Erziehungshilfekonzepts erarbeiten.

Ebenso fällt es Begleitung und Rat suchenden Eltern oft leichter, auf eine Lehrkraft zuzugehen, die ihre Kinder z.B. aus Unterrichtsstunden bereits kennen, als Kontakt zu einer “unterrichtsfremden” Person aufzunehmen.

In diesen Fällen bilden die Beraterinnen die Brücke zwischen den Betroffenen und der Schulsozialpädagogin.

 

Die Regionalberaterin hält zudem den Kontakt zu den anderen Schulen der Region aufrecht und berät hier in Fällen, in denen umfassende Hilfsangebote notwendig werden.

 

Die Schul- bzw. Regionalberaterinnen informieren im das Kollegium und die Schulsozialpädagogin, so dass an der Umsetzung der neuesten Erkenntnisse  umgehend gearbeitet werden können.

 

 

4.2. Offene Ganztagsschule

Im Rahmen der offenen Ganztagsschule ist ein Bestandteil die “Spiele - AG”. Diese sichert an jedem Schultag die geregelte Betreuungszeit der Kinder. An drei Tagen überbrückt sie die Zeit zwischen Unterrichtsende und AG - Start, an den verbleibenden Tagen sichert sie für z.B. berufstätige Eltern die regelmäßige Schulendzeit.

 

Diese “Spiele - AG” ist mit zwei Kräften besetzt und viel mehr als nur eine Spiele - AG. Die Mitarbeiterinnen kümmern sich unter anderem darum, dass Kinder eine Mittagsmahlzeit einnehmen und sind aber gleichzeitig und hauptsächlich weitere Ansprechpersonen für Schüler und Schülerinnen, die dieses Angebot nutzen. Gerade auch bei ihnen, Personen, die nicht im Unterricht oder in “besonderen” Beratungsräumen präsent sind, schütten Kinder so nebenbei häufig ihr Herz aus.

Das Personal der “Spiele - AG” schlägt den Bogen zur Schulsozialpädagogin, um den Kindern mit ihren Problemen Begleitung und Rat verschaffen zu können.

 

 

4.3. Kindertagesstätten

Zum einen ist eine Lehrkraft vier Stunden die Woche im Bereich der Sprachförderung in den verschiedenen Kindertagesstätten tätig, zum anderen wurde das Projekt “Talente entdecken und fördern” für die Kindertagesstätten installiert.

Beide Aspekte sollen helfen, den zukünftigen Erstklässlern einen barrierefreieren Start in ihr Schulleben zu ermöglichen.

Die Sprachförderung findet nach den üblichen aktuellen Lehrmethoden statt und hilft so bereits frühzeitig, bestehende Sprachdefizite schon vor Schulbeginn zu minimieren.

Das Projekt “Talente entdecken und fördern” begleitet Kindergartenkinder sowohl in ihrem letzten Kindergartenjahr als auch im kommenden ersten Schulhalbjahr.

Leider wurde in der vergangenen Zeit bei den Einschulungsgesprächen immer deutlicher, dass Eltern ihr Augenmerk nahezu ausschließlich auf die Fähigkeiten ihrer Kinder legen, die diese eben noch nicht beherrschen.

Dieses Projekt, das derzeit von einer Diplom Pädagogin mit fünf Wochenstunden betreut wird, will nun “Talente” der einzelnen Kinder aufdecken und bei deren Förderung behilflich sein.

Durch Gespräche, Spiele und natürlich die Information der zuständigen Erzieherinnen vor Ort macht sich die Pädagogin ein Bild der Kinder und versucht, gemeinsam mit ihnen ihre Interessen zu entdecken oder auch ganz neue bei ihnen zu wecken. Diese können vielfältigster Natur sein: z. B. sportlicher, sozialer, musischer, künstlerischer Art. Den Kindern und deren Eltern sollen dann Institutionen, Vereine, Verbände und Angebote aufgezeigt werden, die diese Talente besonders fördern. Bei Bedarf begleitet und übergibt die Pädagogin die Familien direkt vor Ort des Angebotes. Im Anschluss an eine gelungene Integration in ein solches “Förderprojekt” bleibt sie weiterhin im engen Kontakt, um festzustellen, ob das Kind mit Freude, Spaß und Interesse dabei bleibt. Beim Übergang in die Schule informiert sie die zuständigen Lehrkräfte über die Teilnahme der Kinder an den jeweiligen Projekten, so dass es den Lehrkräften zum einen schneller möglich ist, über diese Ebene in Kontakt mit dem jeweiligen Schüler / der jeweiligen Schülerin zu gelangen und es zum anderen auch weiterhin unterstützend fördern zu können. Das Projekt fördert so nicht nur die Kinder, sondern soll auch vermeiden, dass die Kinder mit dem Stempel  “defizitär” eingeschult werden - ganz getreu dem Motto “jeder kann etwas ganz besonders gut!”  soll allen ein guter Schulstart ermöglicht werden.

 

Die Pädagogin ist des Weiteren den nun ehemaligen Kindergartenkindern und deren Eltern bekannt und schlägt durch ihr weiterhin regelmäßiges Erscheinen in der Schule die Brücke zwischen Lehrkräften, Schulsozialpädagogin und ihnen. Gerade den “Kleinen”, die aus ihrer bekannten und überschaubaren Kindergartenwelt kommen, verleiht dies zusätzliche Sicherheit, Stabilität und einen vertrauten Ansprechpartner, bis das Netzwerk der Schule greifen kann.

 

 

5. Vernetzung

Die Vernetzung der einzelnen Teilbereiche der Schulsozialarbeit ist zwar schon in vielen Bereichen der Konzeption deutlich geworden, doch umfasst sie noch viel mehr Bereiche, die für eine gelungene Arbeit im Gesamtkontext zwingend nötig sind, um den Kindern eine umfassende und Erfolg bringende Unterstützung zu ermöglichen.

 

So sind neben der schulinternen Zusammenarbeit aller beteiligten Fachkräfte und den Kindertagesstätten noch viele verschiedene Institutionen und Organisationen nötig, um das Gelingen zu sichern.

Dazu zählen natürlich

-die Gemeindevertretung und das zuständige Schulamt, ohne deren Beteiligung und Zusammenarbeit die gesamte Schulsozialarbeit nicht möglich wäre.

-Gemeindliche Institutionen wie Beratungsstellen, Jugendzentrum, Jugendpfleger und dergleichen, die oftmals zu Rate gezogen und deren Angebote den Eltern nahegebracht werden, um Hilfestellung leisten zu können, die über die Möglichkeiten der Schule hinausgehen.

Auch die Zusammenarbeit mit Institutionen / Organisationen des Kreises, wie zum Beispiel dem allgemeinen sozialen Dienst ist von immenser Bedeutung.

Häufig ist auch die enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen wie Tagesgruppen oder Kliniken gegeben, wenn Schüler / Schülerinnen dort bereits untergebracht sind oder eine Unterbringung dort angezeigt ist.

 

Der direkte Kontakt zu Projekten / Projektträgern wie zum Beispiel “Jugendhilfe und Schule” oder dem in Trappenkamp gegründeten “Sozialfond” sind zwingend, denn gerade diese sind es ja, die auf unbürokratischem, direktem Weg den Schülern schnelle und einfache Hilfe in vielen Aspekten ermöglichen.

Die Nutzung der Angebote der ortsansässigen Vereine und Verbände und der direkte Kontakt zu ihnen darf auch nicht außer Acht gelassen werden. Je nach Bedarf können die Angebote z.B. der Sportvereine, der VHS, der AWO und ansässigen Kinder- und Jugendhilfevereine genutzt und empfohlen werden.

Der Kontakt zur ortsansässigen Polizeidienststelle ist nicht nur für die Verkehrsschulung der ABC - Schützen nötig, sondern oftmals auch für präventive Veranstaltungen oder als Ratgeber für die Fachkräfte.

 

Diese Liste ist sicher auch mit der Erwähnung der Verbindung zu den Erzieherinnen, die für die Hortkinder in den Kindertagesstätten verantwortlich sind, noch nicht komplett, denn im speziellen Einzelfall kommen immer noch neue Kontakte hinzu, die diese Liste dann noch verlängern und ergänzen werden.

 

Bereits durch diese unvollständige Erwähnung vieler beteiligter Schnittstellen wird die  Bedeutung  der Schulsozialpädagogin deutlich.

Es muss eine führende Hand geben, die Ansprechpartner und erste Kontaktperson ist -  sowohl von der Schule ausgehend, als auch an sie herangetragen -, um ein Gelingen und eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Letztendlich kann es nur gelingen, die Kinder und deren Familien effektiv zu unterstützen, wenn alle Hilfeangebote Hand in Hand greifen.

Die Schulsozialpädagogin hat also Sorge dafür zu tragen, dass sie und damit verbunden  ihre Tätigkeit möglichst allen Stellen umgehend bekannt und sie somit auch Anlaufstelle für alle schulexternen Einrichtungen ist.

 

Es ist darauf zu achten, dass in regelmäßigen Abständen nicht nur der Kontakt zu einzelnen Einrichtungen gehalten wird, sondern auch Treffen mehrerer Beteiligten koordiniert und von ihr organisiert werden, um eine gleichbleibend gute fundierte Zusammenarbeit zu ermöglichen.

 

Nur so kann Schulsozialarbeit Kinder und deren Eltern optimal helfen und unterstützen.

 

 

Konzept: erstellt von

Katrin Lembke, Dipl. Päd., Vorsitzende HorizonT e.V.

Gesche Lembke, Dipl. Sozpäd., Schulsozialarbeiterin an der Dr.-Gerlich-Schule

Heidemarie Schommer, Carne Klein, Sven Teegen, Dr.- Gerlich- Schule

Johanna Kegel, Amt Bornhöved

Frau Nadine Sydow (Ambulante und teilstationäre Suchthilfe)