Konzept der Schulsozialarbeit

Konzept Schulsozialarbeit BuRg an der Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil


1. Einleitung


2. Ziele / pädagogische Leitlinien der GST


3. Schulsozialarbeit
BuRg
Begleiten und Rat geben
Pädagogische Unterstützung im Schulalltag


3.1. Umfang


3.2. Die verschiedenen Leistungsbereiche der BuRg
3.2.1. Einzelfallarbeit / Gruppenarbeit Krisenintervention und Beratung
3.2.1.1. Wiederholte Unterrichtsstörungen
3.2.1.2. Sozialauffällige Schüler / Schülerinnen
3.2.1.3. Gruppenarbeit / Sozialkompetenztraining

3.2.2. Elternarbeit / Außenwirkung
3.2.2.1. In Bezug auf schulisches Verhalten der Schüler / Schülerinnen
3.2.2.2. In Bezug auf Beratung / Erreichbarkeit
 
3.2.3. Klassenprojekte zur Prävention


3.2.4. Schulentwicklung


3.2.5. Vernetzung / Kooperationspartner
3.2.5.1. Vernetzungsschaltstelle
3.2.5.2. Haus internen sozialen Kräften
3.2.5.3. Kindertagesstätten
3.2.5.4. Weiterführende Schulen 
3.2.5.5. Organisationen / Institutionen


1. Einleitung
Die Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil (GST) liegt in der
Gemeinde Trappenkamp.
Trappenkamp, die “Familiengemeinde im Grünen” aus dem Amtsverband
Bornhöved, liegt im Nordosten des Kreises Segeberg und ist gekennzeichnet
durch ein vielseitiges Miteinander verschiedenster Kulturen.
Die derzeit etwa 5000 Einwohner der Gemeinde stammen aus über 40
verschiedenen Nationen.
Trappenkamp zeichnet sich unter anderem als Bildungsstandort durch sein
durchgängiges und zukunftsfähiges Bildungsangebot von der Kinderkrippe bis
zum Abitur und in der Erwachsenenbildung aus.
Um diesem Anspruch und allen daraus resultierenden Anforderungen gerecht
werden zu können, ist ein vielseitiges und stets flexibles soziales Netzwerk in
der Gemeinde zwingend notwendig.
Diese Anforderungen spiegeln sich auch im vielseitigen Konzept der
Schulsozialarbeit der Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil
wider.
Derzeitig besuchen etwa 200 Schüler und Schülerinnen die Grundschule
Trappenkamp. Ebenso ist sie als DAZ - Zentrum ein wichtiger Baustein der
Integration von Flüchtligskindern, die noch zusätzlich einer besonderen
Lebenssituation ausgesetzt sind. Sie alle werden vom Schulleiter Herrn
Teegen und verschiedenen Kollegen und Kolleginnen betreut.


2. Ziele / pädagogische Leitlinien der Grundschule Trappenkamp
An der Grundschule Trappenkamp werden die Kinder selbstverständlich nach
den neusten Landesbildungsvorgaben gefördert.
Ein weiterer besonderer pädagogischer Bildungsschwerpunkt ergibt sich aber
zusätzlich an der GST durch den in der Einleitung bereits erwähnten
Umstand, dass an diesem Ort extrem viele verschiedene Kulturen aus den
verschiedensten sozialen Schichten aufeinandertreffen.
Dieser Umstand erfordert unter anderem auf Grund verschiedenster
Sprachen, Religionszugehörigkeiten und sozialer “Umgangsformen” ein
erhöhtes Maß an pädagogischer Anleitung und Unterstützung.
Diesem erhöhten sozialpädagogischem Anspruch soll das folgende
Schulsozialarbeitskonzept Rechnung tragen.
.
3. Schulsozialarbeit
BuRg
B u R g
Begleiten und Rat geben
Pädagogische Unterstützung im Schulalltag
Weitläufig ist die pädagogische Unterstützung im Schulalltag häufig
inzwischen als “Insel” bekannt. Dies meint unter anderem Freiräume, die den
Schülern / Schülerinnen während des Schulalltages geschaffen werden, um
ihnen eine Auszeit zu ermöglichen für die Momente, in denen sie aus den
verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind, dem Schulalltag in
angemessener Art beizuwohnen.
An der Grundschule Trappenkamp entschied man sich ganz bewusst dafür,
das Zentrum der Schulsozialarbeit mit dem Namen “BuRg” zu versehen.
Dieser Name soll nicht nur den betroffenen Schülern und Schülerinnen im
Rahmen ihrer möglichen Assoziationen mit diesem Begriff eine
Orientierungshilfe sein, sondern er ist auch Programm für alle von dort
ausgehenden Tätigkeiten.
Die Schüler / Schülerinnen sollen sich durch das Schicken oder
Gerufenwerden in die pädagogische Auszeit nicht verwiesen oder “einsam
fühlen“, sondern durch ihre Assoziation mit dem Begriff Burg Worte wie
Schutz, Stabilität, Sicherheit, Beständigkeit und Hilfe verbinden.
Lehrkräfte und Eltern hingegen sollen deutlich erkennen, dass es in keinem
Fall darum geht, sie zu bevormunden oder in ihren Tätigkeiten /
Aufgabenfeldern zu beschneiden, sondern sie stattdessen in ihrem Tun zu
begleiten, zu unterstützen und Rat zu geben, um gemeinsam die
bestmöglichen Lösungswege entdecken und beschreiten zu können.


3.1. Umfang
Die reine Schulsozialarbeit ohne die im weiteren Verlauf der Konzeption
erwähnten ergänzenden Projekte umfasst im Schuljahr 25 Wochenstunden.
Die BuRg öffnete am 01.11.11 erstmalig ihre Tore und wird derzeit von einer
Diplom Sozialpädagogin geleitet.
Diese ist schultäglich ab 7.30 Uhr gesichert vor Ort und deckt des Weiteren
durch flexible Zeiten Elterngespräche, Klassenkonferenzen, Elternabende,
Sonderprojekte und Veranstaltungen sowie Amtsgespräche ab.
Die Zeit vor der ersten Schulstunde wird zum ersten kurzen Austausch der
Sozialpädagogin mit den Lehrkräften genutzt, um bereits vor dem neuen
Schultag Rückmeldungen über die Besucher und Maßnahmen der BuRg vom
Vortag austauschen zu können. Diese erste Möglichkeit zur Kommunikation
vor dem dann folgenden engen Zeitplan des Schultages ist besonders
wichtig, um einen möglichst reibungslosen Ablauf und einen einheitlichen
Informationsstand zu garantieren.


3.2. Die verschiedenen Leistungsbereiche der BuRg
Die Tätigkeit der BuRg umfasst - wie bereits in den vergangenen Jahren ihres
Bestehens - viele verschiedene und sehr vielseitige Leistungsbereiche, die
nun im Näheren erläutert werden sollen und in ihrem Umfang sowie der
Durchführung an aktuelle Standards der Schulsozialarbeit und den speziellen
Bedürfnissen an die Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil
angepasst wurden.


3.2.1. Einzelfallarbeit / Gruppenarbeit
Krisenintervention und Beratung
Der Bereich der Einzelfallarbeit und der Gruppenarbeit nimmt, wie sich den
Besucherzahlen der vergangenen Jahre nach bewahrheitete, den
umfassendsten Teil der Arbeit der BuRg ein. Er gliedert sich in drei
Teilbereiche, die aber oft ineinandergreifen beziehungsweise sich
wechselseitig bedingen. Er wird im Konzept einen prozentualen
Stundenumfang von etwa 30% einnehmen.


3.2.1.1. Wiederholte Unterrichtsstörungen
Schüler und Schülerinnen, die wiederholt den Unterricht stören und so ein
Arbeiten in der Klasse verhindern, können und sollen von den Lehrkräften der
BuRg übergeben werden, wenn deren Bemühungen, das Problem vorrangig
nach dem Erziehungshilfekonzept zu beheben, nicht greifen.
Die Lehrkräfte übergeben hierzu alle Informationen an die Sozialpädagogin,
die verdeutlichen, welches Verhalten dem Schüler / der Schülerin eine
vernünftige Teilnahme am Unterricht unmöglich macht und welche
unterstützenden Maßnahmen seitens der Lehrkraft bereits installiert wurden.
Lehrkraft und Pädagogin werden im Anschluss nach einer weiteren
Besprechung der Situation Stunden festlegen, in denen mit dem jeweiligen
Kind gezielt gearbeitet wird, beziehungsweise gemeinsam erörtern, welche
weiteren Schritte eingeleitet werden sollen. So wird auch dem Umstand
Rechnung getragen, dass bei wiederholten Elterngesprächen
beziehungsweise bei Vernetzung mit anderen Institutionen wie zum Beispiel
Jugendamt, Kliniken etc. keine Lehrkraft dem alleine gegenübersteht, sondern
immer auch der sozialpädagogische Aspekt deutlich sichtbar für alle gewahrt
ist.


3.2.1.2. Sozialauffällige Schüler / Schülerinnen
Oftmals sind Lehrkräfte die ersten, die ein verändertes, auffälliges Verhalten
bei Schülern / Schülerinnen wahrnehmen, das auf eine soziale und
emotionale Vernachlässigung oder Misshandlung schließen lässt.
In diesem Fall können sie nach Rücksprache mit der Sozialpädagogin Kinder
in die BuRg übergeben, um ein weiteres Meinungsbild zu erhalten. Diese
gemeinsame Rückversicherung ermöglicht ein noch gezielteres Vorgehen, um
diese Umstände positiv für das Kind zu verändern.
Viele Kinder zeigen gerade in der Schule ein auffälliges Verhalten, da dort für
sie eine große Chance besteht, überhaupt auf ihre Notlage aufmerksam zu
machen. Um so wichtiger ist es, dass dort ein Netzwerk vorhanden ist, ihre
hilflosen Bemühungen um Unterstützung wahrzunehmen, zu erkennen und
Hilfe zu installieren.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden leider immer häufiger auch die
Schulverweigerer im Grundschulbereich. Im Falle von Absentismus ist die
Sozialpädagogin in jedem Fall von der Lehrkraft hinzu zuziehen, um diesen
zu beenden bzw. ihm entgegen zu wirken.
Des Weiteren ist es gerade in Gesprächen mit dem Elternhaus und
Jugendamt, die ebenfalls von der Sozialpädagogin begleitet werden, hilfreich,
wenn neben den Lehrkräften noch ein Meinungsbild vorgetragen werden
kann, das auf Kenntnissen über das Verhalten des Kindes nicht nur aus dem
Klassenverband basiert.
Wichtig ist, die Tatsache nicht außer Acht zu lassen, dass sich die
Auffälligkeiten allzu oft wechselseitig bedingen. Oft führt eben eine seelische
Not, die die Kinder bedrückt, zu einem störenden oder plötzlich veränderten
Verhalten im Unterricht. Nahezu ausschließlich die Lehrkräfte können diese
Veränderungen bemerken und die ersten Schritte unternehmen, um ihnen
entgegenwirken. Der normale Schulalltag lässt jedoch selten Raum und
Möglichkeiten, Zweifel zu beseitigen und gezielt zu handeln. Deshalb soll die
pädagogische Unterstützung im Schulalltag die Lehrkräfte begleiten und
ihnen Rat geben.


3.2.1.3. Gruppenarbeit / Sozialkompetenztraining
Die Arbeit mit Schülern / Schülerinnen in Klein- und Kleinstgruppen hat an
Bedeutung in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Bewältigen
einzelne Kinder gerade noch so ihren eigenen Schulalltag, scheitern sie
häufig im gemeinsamen Miteinander sowohl mit Gleichaltrigen als auch
Kindern anderer Jahrgangsstufen. Um diesem Umstand entgegenzuwirken,
werden wir nicht nur bereits installierte Jokerstunden und Legopausen
beibehalten, sondern auch das bestehende “Sozialkompetenztraining”
ausbauen. Dies bietet Lehrkräften nach Absprache mit der Sozialpädagogin
die Möglichkeit, Schüler / Schülerinnen, die in bestimmten Konstellationen
wiederholt Streitigkeiten austragen und sich so ihren Schulalltag deutlich
erschweren bzw. unmöglich werden lassen, im Rahmen des Sozialtrainings
für Entlastung, im besten Fall für Beseitigung zu sorgen. Den Kindern wird
diese Form des Erlernens bestimmter sozialer Kompetenzen im weiteren
Verlauf deutlich von Nutzen sein.
Denkbar sind auch verschiedenste Projekte, die sich an dem jeweiligen
Bedarf spezieller Gruppen orientieren, was im Einzelfall mit Klassenlehrkraft
und Schulleitung abgestimmt wird.


3.2.2. Elternarbeit
Die Elternarbeit und damit einhergehende Außenwirkung einer Schule sind
von elementarer Bedeutung.
Nur wenn Elternhäuser und Schule gemeinsam am “Projekt” gute und
erfolgreiche Schulzeit für die Kinder arbeiten, kann dieses Vorhaben Erfolg
haben. Schule muss es gelingen, Eltern von ihrem Erziehungskonzept für die
Schüler / Schülerinnen zu überzeugen, denn die Einflussnahme der Eltern auf
ihre Kinder und deren Grundhaltung zur Schule tragen entscheidend zum
Erfolg bei.
Um diesem Umstand Rechnung tragen zu können, wird der Elternarbeit und
damit verbunden der Außenwirkung im Rahmen dieses Konzeptes etwa ein
Anteil von 15% des Stundenkontingents zugeschrieben.


3.2.2.1. In Bezug auf schulisches Verhalten der Schüler / Schülerinnen
Die Elternarbeit schließt sich immer dann an, wenn ein Kind wiederholt ein
auffälliges Verhalten in der Schule zeigt.
Nach gemeinsamen Gesprächen mit den zuständigen Lehrkräften und den
Erziehungsberechtigten der Kinder erarbeitet die Sozialpädagogin
gemeinsam mit ihnen weitere Vorgehensweisen. Es werden Vereinbarungen
mit Eltern und Kindern getroffen, die helfen sollen, das negative
Schulverhalten abzubauen. Schulsozialarbeit begleitet und berät die Eltern,
diese Verabredungen und Veränderungen in ihrer Erziehung durchzusetzen.
Gegebenfalls begleitet sie auch im Rahmen der Vernetzung der Schule die
Eltern, falls eine Kontaktaufnahme zum zuständigen Jugendamt oder zu
anderen Institutionen nötig sein sollte.


3.2.2.2. In Bezug auf Beratung / Erreichbarkeit
Diese Beratung und Begleitung ist möglich sowohl in im “Stundenplan”
regelmäßig installierten Elternsprechzeiten als auch in flexibel verabredeten
Terminen außerhalb des Schulalltages.
Elternabende können ebenfalls von der Sozialpädagogin begleitet und die
Lehrkräfte von ihr z.B. durch thematische Schwerpunkte bezüglich einzelner
Problemsituationen innerhalb des Klassenverbandes unterstützt werden.
Diese thematischen Elternabende sollen auch den Eltern ein einheitliches
Vorgehen in der Erziehung ihrer Kinder zu speziellen Problemen, die im
Klassenverband deutlich werden, ermöglichen.


3.2.3. Klassenprojekte zur Prävention
Wie bereits eingangs erwähnt, werden heutzutage immer mehr Kinder mit
“lückenhaften” sozialen Kompetenzen eingeschult, und auch
Kindertagesstätten sind längst nicht mehr in der Lage, diese gemeinsam mit
Elternhäusern bis zum Zeitpunkt der Einschulung aufzuarbeiten.
Dank der Auswertungen der vergangenen Jahre seit Bestehen der BuRg
konnten wir feststellen, dass auch unser Konzept leider häufig erst zu spät
greift und wir so nicht mehr präventiv, sondern nur korrigierend eingriffen.
Somit wird nach dem überarbeiteten Konzept dem Bereich der Prävention
nun etwa 25% des Stundenkontingents eingeräumt.
Da die bisher im Stundenplan festverankerten Stunden die Schulsozialarbeit
zu häufig fest binden und diese so nicht mehr flexibel genug auf
Krisensituationen reagieren kann, wird das Präventionsangebot künftig als
Projekttag angeboten. So werden alle Klassen der Klassenstufen 1 – 4 einmal
pro Schulhalbjahr einen solchen gemeinsam mit der Schulsozialarbeit
absolvieren. Um Transparenz und Regelmäßigkeit sowohl für Schüler als
auch Eltern zu erzeugen, sollte es sich hierbei möglichst stets um denselben
Wochentag handeln. Dieser umfasst die ersten vier Schulstunden und findet
nach Möglichkeit in der Sporthalle statt, um der Pädagogin Raum für alle
Bereiche der Präventionsarbeit von Kleinst- bishin zur Großgruppe zu
ermöglichen.
Die Termine für die einzelnen Klassen sollen schnellstmöglich per Aushang
bekannt gegeben werden (evtl. mit dem zubearbeitenden Thema), um Eltern
die Möglichkeit zu geben, die erarbeiteten Aspekte zu Hause mit ihren
Kindern weiter zu erörtern.
Die Erfahrung der letzen Jahre zeigt, dass eine folgende Verteilung der
Präventionsangebote sinnvoll ist:
Klasse 1: “Ich sag nein!” erstes HJ und “Gefühle” zweites HJ
Klasse 2: “Gewaltprävention (Kommunikation / Fair play)” erstes HJ und
“Rollenbilder” zweites HJ
Klasse 3: “Mobbing” erstes HJ und “Vorurteile” zweites HJ
Klasse 4: “Medien” erstes HJ und “Kompetenzen stärken” zweites HJ
Regelmäßige präventive Aspekte, die alle Jahrgangsstufen betreffen wie zum
Beispiel der Antimobbingtag, Veranstaltungen externer Anbieter z.B. zum
Thema der Gesundheit, des Verkehrs und Schulweges sollen natürlich
weiterhin aufrecht erhalten werden.


3.2.4. Schulentwicklung
Unumgänglich ist es, dass die Sozialpädagogin in den Bereich der
Schulentwicklung eingebunden ist. Aus sozialpädagogischer Sicht soll sie
Lehrkräfte bei der Erarbeitung des Erziehungshilfekonzeptes,
Handlungsleitlinien und Richtlinien zum allgemeinen Schulbetrieb an der
Schule begleiten, unterstützen und neuste Entwicklungen beitragen.
Zu diesem Zweck hat sie eigenständig darauf zu achten, auch selbst durch
den Besuch geeigneter Fortbildungen stets aktuelle Entwicklungen aufgreifen
zu können.
Um beispielsweise auch folgende Situationen beeinflussen zu können:
“Jetzt kommt es wiederholt zu sozialen Auffälligkeiten, doch die nächste
Fortbildung zu diesem Thema ist erst in einem halben Jahr…… und jeder der
Kollegen geht anders mit diesem Umstand um…… .”
Diesem Missstand kann durch eine kurze Aufarbeitung des Themas durch die
Sozialpädagogin entgegengewirkt werden. So ist das Kollegium umgehend in
der Lage, wieder vom neuesten Informations- und Erkenntnisstand aus zu
diesem Thema Handlungsleitlinien zu erarbeiten. Die Sozialpädagogin soll
diese Entwicklung begleiten und an vielen Stellen ergänzend Rat geben.
Der Bereich der Schulentwicklung wird aus diesem Grund nun etwa 10% des
Stundenkontingentes umfassen.


3.2.5. Vernetzung / Kooperationspartner
3.2.5.1. Vernetzungsschaltstelle
Die Leiterin der BuRg ist die Vernetzungsschaltstelle aller im Weiteren
erläuterten Projekte, die die Schulsozialarbeit ergänzen beziehungsweise ein
weiterer Baustein derselben sind. Sie koordiniert den regelmäßigen
Informationsaustausch aller Mitarbeiter und sorgt für ein reibungsloses
Ineinandergreifen aller sozialen Aspekte.
So können die Kinder und deren Eltern auf Sicht gesehen stets auf ein
vertrautes und stabiles Umfeld vom Übergang aus den Kindertagesstätten
durch die gesamte Schulzeit hindurch zurückgreifen.
Wie durch die im Weiteren dargestellten detaillierten Aspekte deutlich wird,
wie umfassend dieser Bereich der Schulsozialarbeit ist, wird hierfür ein etwa
20% umfassendes Stundenkontingent eingeräumt.


3.2.5.2. Haus internen sozialen Kräften
Sie führt gemeinsam mit den weiteren an der Schule Beschäftigten sozialen
Kräften Projekte bzw. Teile von Projekten durch. So ist zum Beispiel die
Schulassistenz im “Pausenengelprojekt” integriert, ebenso wie die Leitung der
offenen Ganztagsschule / des Hortes im Übergangsprojekt Kita –
Grundschule eingebunden wird.
Dem an der Schule angebundenen “Auszeitprojektes” des örtlichen
Jugendamtes steht sie zum fachlichen Austausch zur Verfügung.


3.2.5.3. Kindertagesstätten
Auch in den Kindertagesstätten greift schon die Schulsozialarbeit :
Zum einen wird sie durch Lehrkräfte in mehreren Stunden der Woche im
Bereich der Sprachförderung für die verschiedenen Kindertagesstätten
sichtbar, zum anderen durch das Projekt “Wir freuen uns auf dich und wollen
dich kennenlernen”.
Beide Aspekte sollen helfen, den zukünftigen Erstklässlern einen
barrierefreieren Start in ihr Schulleben zu ermöglichen.
Die Sprachförderung findet nach den üblichen aktuellen Lehrmethoden
innerhalb der Schule statt und hilft so bereits frühzeitig, bestehende
Sprachdefizite schon vor Schulbeginn zu minimieren.
Das Projekt “Wir freuen uns auf dich und wollen dich kennenlernen” begleitet
Kindergartenkinder sowohl in ihrem letzten Kindergartenjahr als auch im
kommenden ersten Schulhalbjahr mit einem zusätzlichen Stundenkontingent
von fünf Wochenstunden.
Leider wurde in der vergangenen Zeit bei den Einschulungsgesprächen
immer deutlicher, dass Eltern ihr Augenmerk nahezu ausschließlich auf die
Fähigkeiten ihrer Kinder legen, die diese eben noch nicht beherrschen, und
dass auch ein stets zunehmender Schuldruck unter Eltern sehr verbreitet ist.
Daher werden diese Gespräche nun auch zusätzlich durch unser
Kennenlernprojekt der künftigen Erstklässler und durch die Anwesenheit einer
Förderschullehrkraft der GST (bei der Schulanmeldung) begleitet.
Dieses Projekt, mit derzeitig fünf Wochenstunden, das von einer Diplom
Pädagogin organisiert und durch eine Erzieherin betreut wird, will nun diesen
Problemen entgegenwirken und somit nicht nur Kindern sondern auch Eltern
die bestehenden Schulängste nehmen.
Die Pädagogin und die Erzieherin besuchen dazu auf Wunsch Elternabende
der Kitas, um sich vorzustellen. Anschließend “besuchen” die Kinder sie in
gemischten Gruppen aus den verschiedenen Kitas an verschiedenen
Nachmittagen in der Schule. Dort wird gemeinsam gespielt, gemalt und
gebastelt. So kann die Erzieherin die einzelnen Kinder kennenlernen,
Schulängste abbauen und auch die ersten Kontakte zu den Elternhäusern
herstellen. Auch erhalten Eltern so die erste Anbindung an die Schule und
erproben sich daran, wie wichtig eine zuverlässige Zusammenarbeit zwischen
Schule und Familie ist, um den Schülern / Schülerinnen eine optimale
Schulzeit zu ermöglichen. Die betreuenden Kräfte sind im engen Austausch
mit den Kindertagesstätten. Sie geben Rückmeldung, welche Kinder
regelmäßig am Projekt teilnehmen bzw. mit welchen Eltern noch an deren
Verantwortung zur Begleitung ihrer Kinder gearbeitet werden muss;
außerdem zeigen sie auf, an welchen Aspekten noch gearbeitet werden
sollte, damit ihre Schützlinge den nahenden Schulstart gut bewältigen
können.
Ab dem Zeitpunkt der Schulanmeldung werden ausschließlich die an der GST
angemeldeten Kinder der ortsansässigen Kitas, Kinder von ortsfremden
Kindertagesstätten bzw. auch die “ohne Kita Kids” am Projekt teilnehmen.
Die Sozialpädagogin der Schulsozialarbeit wird ebenfalls ab diesem Zeitpunkt
in regelmäßigen Abständen dieses Projekt unterstützen, damit auch sie den
zukünftigen Erstklässlern bereits bekannt ist.
Gerade den “Kleinen”, die aus ihrer bekannten und überschaubaren
Kindergartenwelt kommen, verleiht dies zusätzliche Sicherheit, Stabilität und
einen vertrauten Ansprechpartner, bis das Netzwerk der Schule vollständig
greifen kann.
In regelmäßigen Abständen lädt die Sozialpädagogin der Schule – im
Rahmen der Projettage - zu einem Elterncafe ein, damit die Eltern der neuen
SchülerInnen Fragen, Ängste und Sorgen thematisieren können. Ebenfalls
erfahren sie auf diesem Weg schon Abläufe, z.B. bezüglich des Hortes oder
der offenen Ganztagsschule.


3.2.5.4. Weiterführende Schulen
Die Tätigkeit im Bereich der weiterführenden Schulen besteht zum einen in
der Beratung der hilfesuchenden Eltern und der Arbeit mit den jeweiligen
Vierklässlern als auch in der Vernetzung für den Übergang Grundschule und
weiterführende Schule in Bezug auf Lehrkräfte und die dortige
Schulsozialarbeit. So sollen die Schüler und Schülerinnen auch an der
kommenden Schule bereits die Möglichkeit erhalten bekannte Gesichter und
Ansprechpartner zu kennen.


3.2.5.5. Organisationen / Institutionen
Schulsozialarbeit stellt jeglichen Kontakt zu externen Organisationen /
Institutionen her.
Sie koordiniert nicht nur den Kontakt und Austausch zwischen Schule und den
im folgenden Benannten, sondern sorgt auch für die Aufrechterhaltung der
guten und dem Netzwerk förderlichen Beziehungen.
Die Vernetzung der einzelnen Teilbereiche der Schulsozialarbeit ist zwar
schon in vielen Bereichen der Konzeption deutlich geworden, doch umfasst
sie noch viel mehr Bereiche, die für eine gelungene Arbeit im Gesamtkontext
zwingend nötig sind, um den Kindern eine umfassende und Erfolg bringende
Unterstützung zu ermöglichen.
So sind neben der schulinternen Zusammenarbeit aller beteiligten Fachkräfte
und den Kindertagesstätten noch viele verschiedene Institutionen und
Organisationen nötig, um das Gelingen zu sichern.
Dazu zählen natürlich
- die Gemeindevertretung und das zuständige Schulamt, ohne deren
Beteiligung und Zusammenarbeit die gesamte Schulsozialarbeit nicht möglich
wäre.
- Gemeindliche Institutionen wie Beratungsstellen, Jugendzentrum,
Jugendpflegerin und dergleichen, die oftmals zu Rate gezogen und deren
Angebote den Eltern nahegebracht werden, um Hilfestellung leisten zu
können, die über die Möglichkeiten der Schule hinausgehen.
Auch die Zusammenarbeit mit Institutionen / Organisationen des Kreises, wie
zum Beispiel dem allgemeinen sozialen Dienst ist von immenser Bedeutung.
Häufig ist auch die enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen wie
Tagesgruppen oder Kliniken gegeben, wenn Schüler / Schülerinnen dort
bereits untergebracht sind oder eine Unterbringung dort angezeigt ist.
Der direkte Kontakt zu Projekten / Projektträgern wie zum Beispiel
“Jugendhilfe und Schule” oder dem in Trappenkamp gegründeten “Sozialfond”
sind zwingend, denn gerade diese sind es ja, die auf unbürokratischem,
direktem Weg den Schülern schnelle und einfache Hilfe in vielen Aspekten
ermöglichen.
Die Nutzung der Angebote der ortsansässigen Vereine und Verbände und der
direkte Kontakt zu ihnen darf auch nicht außer Acht gelassen werden. Je nach
Bedarf können die Angebote z.B. der Sportvereine, der VHS, der AWO und
ansässigen Kinder- und Jugendhilfevereine genutzt und empfohlen werden.
Der Kontakt zur ortsansässigen Polizeidienststelle ist nicht nur für die
Verkehrsschulung der ABC - Schützen nötig, sondern oftmals auch für
präventive Veranstaltungen oder als Ratgeber für die Fachkräfte.
Bereits durch diese unvollständige Erwähnung vieler beteiligter Schnittstellen
wird die enorme Bedeutung der Schulsozialpädagogin deutlich.
Es muss eine führende Hand geben, die Ansprechpartner und erste
Kontaktperson ist - sowohl von der Schule ausgehend, als auch an sie
herangetragen -, um ein Gelingen und eine gute Zusammenarbeit zu
ermöglichen.
Letztendlich kann es nur gelingen, die Kinder und deren Familien effektiv zu
unterstützen, wenn alle Hilfeangebote Hand in Hand greifen.
Die Schulsozialpädagogin hat also Sorge dafür zu tragen, dass sie und damit
verbunden ihre Tätigkeit möglichst allen Stellen weiterhin bekannt und sie
somit auch Anlaufstelle für alle schulexternen Einrichtungen ist.
Es ist darauf zu achten, dass in regelmäßigen Abständen nicht nur der
Kontakt zu einzelnen Einrichtungen gehalten wird, sondern auch Treffen
mehrerer Beteiligter koordiniert und von ihr organisiert werden, um eine
gleichbleibend gute fundierte Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Nur so kann Schulsozialarbeit Kinder und deren Eltern optimal
Begleiten und Rat geben.


Konzept: erstellt Jan 2012 und überarbeitet 2015 / 2017 / 2021 von
Katrin Lembke, Dipl. Päd., Vorsitzende HorizonT e.V. August 2021
Gesche Lembke Soz.Päd Schulsozialarbeit GST Mitarbeiterin HorizonT e.V

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